20. März 2024
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12:58
Antwort
vonRechtsanwältin Olga Peschta
Purmannstraße 20
84329 Wurmannsquick
Tel: 087259666660
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Olga-Peschta-__l108645.html
E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass für Sie keine tarifvertragliche Regelungen gelten.
Nach mehr als 10-jähriger Betriebszugehörigkeit beträgt Ihre Kündigungsfrist entsprechend dem § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB tatsächlich 4 Monate zum Monatsende. Die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt auch für Sie als Arbeitnehmer.
Wird Ihre Kündigung Ihrem Arbeitgeber bis zum 31.03.2024 zugestellt, endet Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.07.2024.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Olga Peschta