Kündigung durch Arbeitnehmer 10 Jahre Betriebszugehörigkeit

20. März 2024 11:27 |
Preis: 30,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

ich möchte meinen Arbeitgeber nach 10 Jahren verlassen, in meinem alten Arbeitsvertrag der vor 10 Jahren aufgesetzt wurde steht drin: Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Quartalsende, Kraft Gesetztes eintretende Verlängerungen der Kündigungsfrist nach längerer Beschäftigungsdauer gelten für beide Vertragsparteien.

§ 622 BGB
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
...
3. acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats,
4. zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats,

diese Frist laut § BGB 622 würde dann auch für meinen Arbeitsvertrag gelten und ich könnte das Unternehmen zum 30.07.2024 verlassen und bei dem neuen Arbeitgeber zum 01.08.2024 anfangen richtig ?
20. März 2024 | 12:58

Antwort

von


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E-Mail: info@kanzlei-peschta.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ich gehe davon aus, dass für Sie keine tarifvertragliche Regelungen gelten.

Nach mehr als 10-jähriger Betriebszugehörigkeit beträgt Ihre Kündigungsfrist entsprechend dem § 622 Abs. 2 Nr. 4 BGB tatsächlich 4 Monate zum Monatsende. Die gesetzliche Verlängerung der Kündigungsfrist gilt auch für Sie als Arbeitnehmer.

Wird Ihre Kündigung Ihrem Arbeitgeber bis zum 31.03.2024 zugestellt, endet Ihr Arbeitsverhältnis zum 31.07.2024.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Olga Peschta

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