Kündigung dsl o2

30. September 2019 16:28 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag,

Hier möglichst einfach mein Fall:

Ich bin Kunde bei o2 mit einem monatlich kündbaren Vertrag. Am 7.9.19 habe ich einen Umzug beauftragt, o2 hat mir hierfür eine Tarifänderung vorgeschlagen: 24 Monate Mindestlaufzeit zu günstigeren Konditionen. Jetzt hat schon einmal der Technikertermin am 25.9. zur Freischaltung der Leitung in der neuen Wohnung nicht funktioniert (ohne Angabe von Gründen seitens o2). Die Vereinbarung eines neuen Termins gestaltet sich als äußerst kompliziert, da ich immer frei nehmen muss und die bei o2 eingetragenen Termine ganz anders bestätigt werden (Telekom Techniker), beispielsweise wurde aus dem 7.10. der 15.10. den ich nicht wahrnehmen kann. Abgesehen von der Unfreundlichkeit der Service Mitarbeiter habe ich in Erfahrung gebracht, dass ich meinen Vertrag bis 12.10. mit Wirkung zum 12.11. kündigen kann. So weit so gut, aber bei der Anfrage, ob es automatisch die Technikertermine abgesagt werden, wurde gesagt dass es eine ganz andere Geschichte sei, für den Umzugsauftrag ist die Widerrufsfrist abgelaufen (was auch stimmt), vielleicht zeigt man sich da kulant. Bis wann eine Rückmeldung kommt wisse man nicht.
Wie kann das sein, dass ich den vertrag kündigen kann aber nicht die Umzugsleistungen? Es hängt doch zusammen.
Habe ich in dem Fall überhaupt eine Chance?

Herzlichen Dank im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

Einsatz editiert am 30.09.2019 19:46:40
30. September 2019 | 20:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Da der Umzug zuerst beauftragt worden ist, greift hier nicht die Regelung des § 358 BGB, wonach ein mit dem widerrufenen Vertrag verbundener Vertrag auch automatisch endet. Die Widerrufsfrist war hier bzgl. des Umzuges auch bereits abgelaufen, wie Sie selbst festgestellt haben. Umzug und Tarifänderung sind daher leider getrennt voneinander zu betrachten und Sie müssten somit auf die Kulanz von o2 hoffen.

Ich sehe hier jedoch noch eine andere Problematik, die Ihnen eventuell nicht bewusst ist. Dies hängt aber davon ab, ob Sie die Tarifänderung bereits verbindlich beauftragt haben oder noch nicht. Denn ausweislich Ihrer Schilderung war Bedingung für die Tarifänderung, dass die Mindestlaufzeit 24 Monate beträgt. Dies würde gleichzeitig auch heißen, dass Sie den geänderten Vertrag nicht vor Ablauf von 24 Monaten kündigen können.

iIch erwähne dies, da Sie im weiteren Verlauf Ihrer Schilderung davon ausgehen, dass Sie nachwievor mit einer Frist von einem Monat kündigen können. Dies widerspricht jedoch der neuen Mindestlaufzeit. Je nachdem wann Sie die Änderung abgeschlossen haben, wäre hier jedoch noch ein Widerruf möglich (innerhalb von 14 Tagen). Dann endet der Vertrag jedoch sofort und nicht erst am 12.11



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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