Kündigung des Mietvertrag vor Ablauftermin

19. August 2008 08:20 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Wir haben folgenden Mietvertrag: Beginn 1.06.1999, Laufzeit 10 Jahre, verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern kein Eigenbedarf besteht.

Nun, mit Datum vom 1.08.2008 ging die Kündigung unseres Mietvertrages zum 31.05.2009 per Einschreiben Rückschein bei uns ein. Natürlich begründet mit Eigenbedarf. Wir sind überrascht davon, dass unser Mietvertrag ein Jahr vor Beendigung mit einer Frist von 10 Monaten gekündigt wird. Wir haben zwar mit einer Kündigung gerechnet (Differenzen wegen Umlagenabrechnungen), dies aber nach dem 31.05.2009 mit einer angemessenen Frist und nicht schon 10 Monate bevor unser Mietvertrag quasi abgelaufen ist.
Unsere Frage, kann der Mietvertrag vor dem im Vertrag vereinbarten Ablauftermin gekündigt werden?

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Ihr Mietvertrag wird nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt. Sie haben einen Mietvertrag, der ab dem 1.6.1999 zehn Jahre lang laufen soll. Dieser Mietvertrag endet damit zum 31.5.2009. Eine Verlängerung soll nur erfolgen, wenn kein Eigenbedarf besteht. Der Vermieter macht nun diesen Eigenbedarf geltend. Daher bleibt es bei der vereinbarten Beendigung zum 31.5.2009. Die Kündigung erscheint daher, sofern der Eigenbedarf tatsächlich besteht, berechtigt.

Sofern Sie sich über die lange Kündigungsfrist (fast ein Jahr) wundern, ist Ihre Verwunderung nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Die gesetzlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen von üblicherweise drei Monaten sind Mindestfristen. Eine frühere Kündigung ist daher unschädlich.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
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