Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Mietvertrag wird nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt. Sie haben einen Mietvertrag, der ab dem 1.6.1999 zehn Jahre lang laufen soll. Dieser Mietvertrag endet damit zum 31.5.2009. Eine Verlängerung soll nur erfolgen, wenn kein Eigenbedarf besteht. Der Vermieter macht nun diesen Eigenbedarf geltend. Daher bleibt es bei der vereinbarten Beendigung zum 31.5.2009. Die Kündigung erscheint daher, sofern der Eigenbedarf tatsächlich besteht, berechtigt.
Sofern Sie sich über die lange Kündigungsfrist (fast ein Jahr) wundern, ist Ihre Verwunderung nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Die gesetzlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen von üblicherweise drei Monaten sind Mindestfristen. Eine frühere Kündigung ist daher unschädlich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -
gerne beantworte ich Ihre Frage auf Grundlage der mir vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:
Ihr Mietvertrag wird nicht vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt. Sie haben einen Mietvertrag, der ab dem 1.6.1999 zehn Jahre lang laufen soll. Dieser Mietvertrag endet damit zum 31.5.2009. Eine Verlängerung soll nur erfolgen, wenn kein Eigenbedarf besteht. Der Vermieter macht nun diesen Eigenbedarf geltend. Daher bleibt es bei der vereinbarten Beendigung zum 31.5.2009. Die Kündigung erscheint daher, sofern der Eigenbedarf tatsächlich besteht, berechtigt.
Sofern Sie sich über die lange Kündigungsfrist (fast ein Jahr) wundern, ist Ihre Verwunderung nachvollziehbar, aber rechtlich nicht zu beanstanden. Die gesetzlich oder vertraglich geregelten Kündigungsfristen von üblicherweise drei Monaten sind Mindestfristen. Eine frühere Kündigung ist daher unschädlich.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Sonja Richter
- Rechtsanwältin -