2. November 2006
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10:13
Antwort
vonRechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
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E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Leider stellen sich Ihre Überlegungen in der Praxis als wenig erfolgversprechend dar.
1. Eine Wohngebäuderversicherung geht automatisch auf den Erben über, ohne dass ein Sonderkündigungsrecht besteht- unabhängg davon welchen Eintrag der Erbe im Grundbuch veranlasst.
2. Die Erhöhung der Versicherungssteuer gibt ebenfalls kein außerordentliches Kündigungsrecht, da keine Prämienerhöhung vorliegt. Nur Prämienerhöhungen sind ein Grund für eine außerordentliche Kündigung.
3. Die letzte Möglichkeit birgt die Gefahr, dass der Versicherer seine Ansprüche aus dem Vertrag im Wege des Mahn- oder Klageverfahrens durchsetzt. Dadurch erhöhen sich die auf Sie zukommenden Forderungen und Ihrer Mutter droht im Falle der zahlungsunfähigkeit die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und alle damit verbundenen Nachteile mit Blick auf die Kreditwürdigkeit. Es steht zu befürchten, dass der Versicherer diesen weg beschereiten würde, das Sie mit der Bitte um eine neues Angebot zumindest signalisiert haben, dass etwas finanzieller Spielraum noch vorhanden ist.
Ich kann daher nur Anraten durch ein genaue Darlegung der finanzielles Situation entweder um ein nochmals angepasstes Angot oder eine einvernehmliche Vertragsauflösung (gegebenenfalls gegen Zahlung eines Ausgleichssumme) zu ersuchen.
Ich bedaure, Ihnen keine positivere Mitteilung machen zu können, hoffe aber, Ihnen dennoche eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Jeromin
Rechtsanwalt