Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich sehe keine Zahlungsverpflichtung für Sie.
Der Vertrag endete am 29.6.2012. Für den Folgezeitraum durften keine Gebühren mehr abgerechnet werden.
Es gibt für die Abrechnung über den 29. hinaus keine Rechtsgrundlage. Selbst wenn es technisch nicht möglich sein sollte den Teilmonat abzurechnen, so müsste dann die Gutschrift in voller Höhe vorgenommen werden. Es ist nicht ganz klar, was konkret abgerechnet wurde, ich sehe jedenfalls keine Grundlage.
Sie sollten bei 1 & 1 anfragen, auf welcher gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage der Zahlungsnspruch beruhen soll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ich sehe keine Zahlungsverpflichtung für Sie.
Der Vertrag endete am 29.6.2012. Für den Folgezeitraum durften keine Gebühren mehr abgerechnet werden.
Es gibt für die Abrechnung über den 29. hinaus keine Rechtsgrundlage. Selbst wenn es technisch nicht möglich sein sollte den Teilmonat abzurechnen, so müsste dann die Gutschrift in voller Höhe vorgenommen werden. Es ist nicht ganz klar, was konkret abgerechnet wurde, ich sehe jedenfalls keine Grundlage.
Sie sollten bei 1 & 1 anfragen, auf welcher gesetzlichen oder vertraglichen Grundlage der Zahlungsnspruch beruhen soll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt