3. Mai 2025
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14:44
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf dem gegebenen Kontext können Sie wie folgt argumentieren und Ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen:
1. Sonderkündigungsrecht: Sie haben angegeben, dass Sie aufgrund eines Arbeitsplatzwechsels, der eine erhebliche Entfernung (400 km) und wechselnde Tätigkeiten umfasst, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht haben.
Gemäß § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist. Ein solcher Grund könnte in Ihrem Fall vorliegen, da die Entfernung und die beruflichen Verpflichtungen eine weitere Teilnahme an der Heilpraktikerschule unzumutbar machen.
Allerdings ist das angreifbar, vgl. BGH, Urteil vom 04.05.2016 - Aktenzeichen XII ZR 62/15, DRsp Nr. 2016/10873
"Außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund des berufsbedingten Wechsels des Wohnorts des Kunden; Zuordnung des mit einem Umzug einhergehenden Wohnortwechsels der Risikosphäre des Kunden
Allein der Umstand, dass der Kunde eines Fitnessstudios berufsbedingt seinen Wohnort wechselt, vermag eine außerordentliche Kündigung seines Vertrags nicht zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. Februar 2012 - XII ZR 42/10 - NJW 2012, 1431)."
2. Nachweis der Kündigung: Sie haben mehrfach schriftlich gekündigt, einschließlich einer fristlosen Kündigung per Einschreiben mit Rückschein. Diese Maßnahmen stärken Ihre Position, da Sie den Zugang der Kündigung nachweisen können.
3. Sie sollten darauf hinweisen, dass Sie fristgerecht und aus wichtigem Grund gekündigt haben und dass keine weiteren Forderungen bestehen.
4. Weitere Schritte: Sollten Sie weiterhin unter Druck gesetzt werden, könnten Sie in Erwägung ziehen, eine negative Feststellungsklage zu erheben, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass keine Forderungen mehr bestehen. Dies könnte die Gegenseite dazu zwingen, ihre Ansprüche zu beweisen.
Insgesamt sollten Sie Ihre Argumentation auf die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund stützen und die Beweise für den Zugang der Kündigung hervorheben. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente und Korrespondenzen sorgfältig zu sichern, um Ihre Position zu untermauern.
[b]Da aber die Rechtsprechung in anderen Dauerschuldverhältnissen in eine andere Richtung geht, sollten Sie dieses direkt weiter anwaltlich prüfen lassen.[/b]
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg