Kündigen lassen?

| 11. November 2018 23:17 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


15:48
Sehr geehrte Anwälte,

Ich arbeite seit fast 2 Jahren bei einem renommierten mittelständischen Personaldienstleister, als Personalmanger. Ich bin von der Einstellung bis zum Austritt für unsere externen Mitarbeiter verantwortlich(steht auch so in meiner Stellenbeschreibung).Leider ist auch an uns die neue HÜD Reform nicht spurlos vorübergegangen. Personal und Vertrieb waren bei uns bis dato strikt getrennt.Jetzt wünscht sich die Firma jedoch Allrounder,sprich aus zwei mach eine Person. Mir wurde Nahe gelegt, entweder den Vertrieb mitzumachen oder mir etwas anderes zu suchen. Ich muss dazu sagen ,dass das für mich nicht in Frage kommt. Ich kenne die Personaldienstleistung von Grund auf in der ich auch schon Vertrieb gemacht habe. Für mich ist das nichts.

Haben sie so hingenommen, Zwischenzeugnis ist beantragt damit ich mir bis Ende April etwas neues suche. Zum 1.April soll dann der neue noch nicht gefundene Allrounder starten.Ist auch so in der gerade gefertigten Budgetplanung geplant.

Fakt ist ich werde mir ganz sicher nicht einfach etwas neues suchen nur weil meine Firma das so will. Kündigen wollen sie mich nicht da ich den Verzicht auf Kündigungsschutzklage nicht unterschreiben möchte.

Ich bin so enttäuscht und vor den Kopf gestossen das ich so schnell wie möglich aus diesem Arbeitsverhältniss raus möchte.

Meine Frage wenn ich die betriebsbedingte Kündigung bekomme und den Verzicht der Kündigungsschutzklage unterschreibe, was wäre die Konsequenz?(Sperre Agentur?)

Gibt es in meinem Fall die Möglichkeit selbst zu kündigen ohne mit Konsequenzen zu rechnen?

Wie verhalte ich mich richtig?

11. November 2018 | 23:53

Antwort

von


(332)
Schevenstr. 1 a
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Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten hier schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit dem Arbeitgeber auseinander setzen wird. Eine Kündigung wird wohl unwirksam sein, so daß Sie nicht ausstellbar sind. Gegen eine normale Abfindung würde ich mich nicht abspeisen lassen, da deren Interesse an einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses viel größer ist als Ihr Problem. Das weiss auch jeder Arbeitgeber.

Auch gegen eine Änderungskündigung könnte man sich erwehren, wenn Sie versetzt werden sollten. Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch auf Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Und für den Fall, daß der Arbeitgeber unbedingt eine Kündigung will, wird er erheblich zu zahlen haben. Das kann aber nur ein Anwalt so rüberbringen, daß die Message ( sonst bleibt er eben ) auch wirklich rüberkommt.

Kündigen dürfen und sollten Sie in der Tat nicht, das würde nur eine Sperre beim Arbeitsamt bedeuten und die Durchsetzung einer Abfindung wäre nicht mehr vorhanden.

Ich habe in ähnlichen Fällen schon häufig nach mehrfachem Hin und Herr eine erhebliche Abfindung erstreiten können. Wenn Sie meine Hilfe benötigen, wollen Sie mich bitte kontaktieren. Aber Achtung: Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind wegen des Streitwertes relativ teuer, so daß man eigenlich hierfür eine Rechtsschutzversicherung haben sollten.

Sie können mich jederzeit - auch später - über meine Email Adresse noch erreichen, die da lautet: fricke-peter@web.de

Wie wollen wir verbleiben und was haben Sie nun vor.

Ich freue mich auf eine Antwort.

Mit besten Grüssen

Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 12. November 2018 | 06:40

Vielen Dank für die schnelle Antwort.Meine Frage zum Verzicht auf Kündigungsschutzklage blieb unbeantwortet. Wenn ich diese unterschreibe kann ich nicht mehr klagen? Sie müssen wissen das der weitere Werdegang sein wird(war in der Vergangenheit immer so) das die Firma mich bis April in Ruhe lassen wird und dann auf die Suche geht um mich Verhaltensbedingt kündigen zu können. Das möchte ich mir eigentlich ersparen.

Mein Wunsch wäre bedriebsbedingte Kündigung erhalten (die bekomme ich nur wenn ich die Verzichtserklärung unterschreibe) und dann trotzdem Klage?!Gibt es wegen der Verzichtserklärung eine Sperre?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. November 2018 | 15:48

Natürlich, die Verzichterklärung würde die Klage sperren und auch
bei der Arbeitsagentur zu einer Sperre führen. Die Kündigung muss abgewartet und diese dann angefochten werden.

Bewertung des Fragestellers 13. November 2018 | 07:45

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Natürlich, die Verzichterklärung würde die Klage sperren und auch zu einer
Sperre bei der Arbeitsagentur führen.
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