Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
Sie sollten hier schleunigst einen Rechtsanwalt aufsuchen, der sich mit dem Arbeitgeber auseinander setzen wird. Eine Kündigung wird wohl unwirksam sein, so daß Sie nicht ausstellbar sind. Gegen eine normale Abfindung würde ich mich nicht abspeisen lassen, da deren Interesse an einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses viel größer ist als Ihr Problem. Das weiss auch jeder Arbeitgeber.
Auch gegen eine Änderungskündigung könnte man sich erwehren, wenn Sie versetzt werden sollten. Sie haben einen durchsetzbaren Anspruch auf Erhalt Ihres Arbeitsplatzes. Und für den Fall, daß der Arbeitgeber unbedingt eine Kündigung will, wird er erheblich zu zahlen haben. Das kann aber nur ein Anwalt so rüberbringen, daß die Message ( sonst bleibt er eben ) auch wirklich rüberkommt.
Kündigen dürfen und sollten Sie in der Tat nicht, das würde nur eine Sperre beim Arbeitsamt bedeuten und die Durchsetzung einer Abfindung wäre nicht mehr vorhanden.
Ich habe in ähnlichen Fällen schon häufig nach mehrfachem Hin und Herr eine erhebliche Abfindung erstreiten können. Wenn Sie meine Hilfe benötigen, wollen Sie mich bitte kontaktieren. Aber Achtung: Arbeitsrechtsstreitigkeiten sind wegen des Streitwertes relativ teuer, so daß man eigenlich hierfür eine Rechtsschutzversicherung haben sollten.
Sie können mich jederzeit - auch später - über meine Email Adresse noch erreichen, die da lautet: fricke-peter@web.de
Wie wollen wir verbleiben und was haben Sie nun vor.
Ich freue mich auf eine Antwort.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Meine Frage zum Verzicht auf Kündigungsschutzklage blieb unbeantwortet. Wenn ich diese unterschreibe kann ich nicht mehr klagen? Sie müssen wissen das der weitere Werdegang sein wird(war in der Vergangenheit immer so) das die Firma mich bis April in Ruhe lassen wird und dann auf die Suche geht um mich Verhaltensbedingt kündigen zu können. Das möchte ich mir eigentlich ersparen.
Mein Wunsch wäre bedriebsbedingte Kündigung erhalten (die bekomme ich nur wenn ich die Verzichtserklärung unterschreibe) und dann trotzdem Klage?!Gibt es wegen der Verzichtserklärung eine Sperre?
Natürlich, die Verzichterklärung würde die Klage sperren und auch
bei der Arbeitsagentur zu einer Sperre führen. Die Kündigung muss abgewartet und diese dann angefochten werden.