Sehr geehrter Ratsuchender,
bei dem ersten von Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag gem. § 491 BGB, der zusammen mit dem Kaufvertrag über das Auto einen verbundenen Vertrag bildet.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Widerrufen Sie nun diesen Darlehensvertrag, dann sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Alle Geschäfte werden dann rückabgewickelt. Sie müssen die Darlehensvaluta zurückzahlen und das Auto zurückgeben und erhalten dann eine von Ihnen eventuell getätigte Anzahlung zurück.
Dies nur zu Ihrer Information. Es geht Ihnen ja um den zweiten von Ihnen geschlossenen Vertrag.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Darlehensvertrag um einen eigenen, selbständigen Darlehensvertrag handelt. Machen Sie dann von Ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch, betrifft dies auch nur diesen Vertrag. Sie müssten dann nur diese Darlehensvaluta in Höhe von 3000 € zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Ohne Einblick in die Verträge kann ich dies allerdings nicht sicher sagen. Denkbar wäre auch, dass der ursprüngliche Vertrag geändert und erweitert wurde. Dann wäre kein neuer Vertrag geschlossen, so dass Sie nur die gesamte Finanzierung widerrufen könnten. Dies halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie mir die Vertragsurkunden gerne faxen. Ich würde dies dann überprüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Leyrer
Rechtsanwalt
Email: manuel.leyrer@googlemail.com
Tel.: 0621/71897000
Fax:0621/71897021
bei dem ersten von Ihnen abgeschlossenen Darlehensvertrag handelt es sich um einen Verbraucherdarlehensvertrag gem. § 491 BGB, der zusammen mit dem Kaufvertrag über das Auto einen verbundenen Vertrag bildet.
Bei Verbraucherdarlehensverträgen besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Widerrufen Sie nun diesen Darlehensvertrag, dann sind Sie auch an den Kaufvertrag nicht mehr gebunden. Alle Geschäfte werden dann rückabgewickelt. Sie müssen die Darlehensvaluta zurückzahlen und das Auto zurückgeben und erhalten dann eine von Ihnen eventuell getätigte Anzahlung zurück.
Dies nur zu Ihrer Information. Es geht Ihnen ja um den zweiten von Ihnen geschlossenen Vertrag.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei diesem Darlehensvertrag um einen eigenen, selbständigen Darlehensvertrag handelt. Machen Sie dann von Ihrem zweiwöchigen Widerrufsrecht Gebrauch, betrifft dies auch nur diesen Vertrag. Sie müssten dann nur diese Darlehensvaluta in Höhe von 3000 € zuzüglich Zinsen zurückzahlen.
Ohne Einblick in die Verträge kann ich dies allerdings nicht sicher sagen. Denkbar wäre auch, dass der ursprüngliche Vertrag geändert und erweitert wurde. Dann wäre kein neuer Vertrag geschlossen, so dass Sie nur die gesamte Finanzierung widerrufen könnten. Dies halte ich aber für eher unwahrscheinlich.
Wenn Sie sicher gehen möchten, können Sie mir die Vertragsurkunden gerne faxen. Ich würde dies dann überprüfen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Leyrer
Rechtsanwalt
Email: manuel.leyrer@googlemail.com
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Fax:0621/71897021