Krankengeld und Nebengewerbe
1. Juli 2018 11:29
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48€
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Sozialrecht
Beantwortet von
in unter 2 Stunden
Ich hatte 2014 zu meiner Vollzeitstelle (40 Stunden/Woche) und Nebengewerbe (3 Stunden / Woche) angemeldet. Im Oktober 2016 bin ich von meiner Vollzeitstelle gekündigt worden. Ich bezog dann ALG1 und dürfte mein Nebengewerbe weiter ausüben. Im August 2017 bin ich dann schwer erkrank so das ich bis heute Krankengeld bekomme und bis heute mein Nebengewerbe nicht mehr ausüben konnte (viele Arztbesuche und Reha ).
Frage ist darf ich meine Nebengewerbe jetzt nach einer "gewissen Besserung" trotz Krankschreibung für 1-2 Stunden in der Woche ausüben und weiter Krankengeld beziehen?
Das Nebengewerbe ist keine körperliche Arbeit sondern nur am PC sitzen und Maus und Tastatur betätigen.
Die 40 Stunden Woche waren eine körperliche Arbeit die ich nicht mehr ausüben kann und deswegen auch weiter krankgeschrieben werde.
LG
Sehr geehrte Fragenstellerin,
zum einen darf die Nebentätigkeit die Heilung nicht verzögern. Davon gehe ich basierend auf Ihrer Schilderung aus.
Zum anderen wäre nach
§ 49 SGB V iVm
§ 15 SGB IV grundsätzlich eine Anrechnung auf das Krankengeld denkbar, die aber hier wohl nicht erfolgen darf, weil Ihr Nebengewerbe auch sonst nicht als Einkommen im krankenversicherungsrechtlichen Sinne gewertet wird.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- Rechtsanwalt -