Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind höhere Preise bei Telefonaten ins Ausland, insbesondere bei Anrufen ins Mobilfunknetz zulässig.
Die EU-Roaming-Verordnung findet nur Anwendung auf Gespräche vom Ausland nach Deutschland und innerhalb des Auslandes (Bsp. in Österreich nach Österreich).
Dies auch nur wenn Sie keinen abweichenden Tarif mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Wechsel in den "normalen" Roaming-Tarif muss aber möglich sein).
In Ihrem Fall gibt es leider keine Höchstgrenze für Gebühren. Anrufe mit einem deutschen Handy ins Ausland unterliegen nicht der Regulierung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider sind höhere Preise bei Telefonaten ins Ausland, insbesondere bei Anrufen ins Mobilfunknetz zulässig.
Die EU-Roaming-Verordnung findet nur Anwendung auf Gespräche vom Ausland nach Deutschland und innerhalb des Auslandes (Bsp. in Österreich nach Österreich).
Dies auch nur wenn Sie keinen abweichenden Tarif mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Wechsel in den "normalen" Roaming-Tarif muss aber möglich sein).
In Ihrem Fall gibt es leider keine Höchstgrenze für Gebühren. Anrufe mit einem deutschen Handy ins Ausland unterliegen nicht der Regulierung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen