Kosten für Telefonat ins Ausland (Mobil zu Mobil)

| 19. Dezember 2016 18:58 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Juristen,

vor einigen Tagen erhielt ich die Rechnung meines Mobilfunkanbieters.
Mit Entsetzen musste ich feststellen, dass mir für 2 Telefonate vom deutschen in das österreichische Mobilfunknetz einmal über 5€ sowie für das zweite Telefonat 2,50€ berechnet wurden.
Unter Berücksichtigung der minutengenauen Abrechnung des Anbieters ergibt das 1,25€/Min (netto).
Verbindungen zum Festnetz hingegen werden mit unter 0,10€/Min verrechnet.
Auch die Roamingpreise von Österreich nach Deutschland werden nicht ansatzweise so hoch berechnet.

Mir ist bewusst, dass ich bei Abschluss des Tarifs den aktuellen Preisen zugestimmt habe.
Dennoch bin ich mir nicht sicher, ob diese - fast schon Wucherpreise - überhaupt zulässig sind.
Immerhin will die EU ja meines Wissens das Datenroaming in der EU abschaffen - auf der anderen Seite aber wären Minutenpreise in das Mobilfunknetz von 1,50€ (brutto) zulässig?

Ist das wirklich so zulässig?
Das ganze wundert mich extrem.

Ich freue mich auch Ihre Anwort, welche Klarheit in diese Angelegenheit bringt.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Leider sind höhere Preise bei Telefonaten ins Ausland, insbesondere bei Anrufen ins Mobilfunknetz zulässig.

Die EU-Roaming-Verordnung findet nur Anwendung auf Gespräche vom Ausland nach Deutschland und innerhalb des Auslandes (Bsp. in Österreich nach Österreich).

Dies auch nur wenn Sie keinen abweichenden Tarif mit dem Anbieter abgeschlossen haben (Wechsel in den "normalen" Roaming-Tarif muss aber möglich sein).

In Ihrem Fall gibt es leider keine Höchstgrenze für Gebühren. Anrufe mit einem deutschen Handy ins Ausland unterliegen nicht der Regulierung.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Bewertung des Fragestellers 19. Dezember 2016 | 19:36

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