Kosten Sammelheizung, obwohl keine Heizung in den Räumen

9. April 2020 13:21 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir sind eine Firma (GmbH)und wollen eine Garage/ Lagerhalle anmieten.
In dieser besagten Halle befindet sich keine Heizung/ Heizkörper.
Im ersten Mietvertragsentwurf finden wir nun unter §9 Sammelheizung Abs.6 :

Die Heizungsbetriebskosten werden wie f. umgelegt:

a) 30% nach m² der Wohn- und Nutzfläche und der Rest nach dem Ergebnis
der Heizkostenverteiler....

Ist dieser Fall überhaupt rechtens?

Darf der Vermieter ohne Heizung diese Kosten auf uns umlegen?

Wenn wir keine Heizung haben, möchten wir natürlich ungern andere Mietparteien mitfinanzieren.
9. April 2020 | 14:04

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


im Rahmen des Gewerbemietrechts ist die Mieterrechte teilweise eingeschränkt und die Vertragsfreiheit ist vorrangig.

Soweit also trotz Kenntnis der fehlenden Heizmöglichkeit der Gewerbemieter sich zur Kosten(mit)übernahme bereit erklärt, wäre so eine Vereinbarung in der Tat wirksam.


Dieses auch deshalb, wenn ggfs. andere Flächen (Flur; Eingangsbereich etc.) nach dem Vertrag mitbenutzt werden KÖNNTEN.


Sie schreiben von einem ersten Mietvertragsentwurf, sodass Sie dann zur Rechtssicherheit den Passus komplett streichen sollten, bevor der Vertrag dann endgültig geschlossen wird.



Fehlt diese Kenntnis, sähe es etwas anders aus. Wenn kein Zugang zu Gemeinschaftsräumen vorhanden ist, also nur die Halle ohne weiteren Zugang zur Verfügung steht, sind diese Kosten Ihnen dann nicht aufzuerlegen.

Aber das wird nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung ausscheiden, da Sie ja Kenntnis haben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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