Koppelunfall

16. Oktober 2018 20:12 |
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Schadensersatz


Zusammenfassung

Weideunfall Pferd

Hallo, mein junges Pferd (1jahr )hat sich im Koppelzaun verfangen und sich dabei die Strecksehne abgetrennt, sowie Quetschungen und eine bis auf denn Knochen gehenden Fleisch Wunde, die ca 10 cm offen und fast ums komplette Bein ging . Momentan steht er in der Klinik und es ist nicht sicher ob er überlebt bzw wenn jemals reitbar sein wird.

Die Koppel ist tagsüber nie unter Strom ( was mehrfach mündlich bemängelt wurde ) und die Heuraufe wurde, vom Stallbesitzer einfach an den Zaun herangerutscht ( ca 1 Meter vom Zaun und dort wo er hängen blieb ) .
Wer trägt die Kosten für die Klinik und wertminderung des Tieres ? Bzw ist der Stallbesitzer Haftbar ?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass für eine Haftung eine Sorgfaltspflichtverletzung des Stall-/Wiesenbetreibers vorliegen muss. Wenn Sie das behaupten können, gilt hier dann die Beweislastumkehr, also dass der Besitzer der Weide beweisen muss, dass er keine Verletzung des Vertrages begangen hat. Näheres ist auch Ihrem Vertrag ggf. zu entnehmen, den Sie mit dem Weidebetreiber sicher abgeschlossen haben.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 16. Oktober 2018 | 23:42

Wir haben alle nur einen mündlichen Vertrag, allerdings dieser mit vollpension ( also heufütterung , Wasser, misten ect so das man nicht jeden Tag kommen muss ) . Dafür das ständig Strom aus ist , gibt es genug Zeugen im stall . Besteht damit eine Verletzung? Pferde sollten ja eigentlich immer sicher eingekoppelt sein , um ausbrechen und den Respekt vor dem stromzaun zu sichern

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Oktober 2018 | 23:35

Per se kann nicht gesagt werden, dass das Ausschalten des Stroms eine Verletzung ist. Hier ist entscheidend, ob z.B. der Unfall auch bei Strom passiert wäre, ob sie nachweisen können, dass an dem Tag kein Strom drauf war und ob Sie nachweisen können, dass Sie das bereits gerügt haben.

Ich würde Ihnen bei dem hohen Schaden raten, einen Anwalt einzuschalten.

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