28. Februar 2015
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15:09
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Das Nachlaßgericht hat da durchaus Recht, die Vollmacht über den Tod hinaus reicht vollkommen aus.
Allerdings ist es leider eine häufige Erfahrung mit Banken, dass diese eigenformulierte Vollmachten nicht akzeptieren. Da hilft dann leider nur noch die Holzhammer-Methode, sprich einen Anwalt einschalten und gegen die Bank klagen. Mit etwas Glück gibt die Bank aber bereits nach einem Anwaltsschreiben nach.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt