Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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zu Ihren Fragen:
1) "The liability limitation is valid irrespectively of legal basis and for all (liability) claims in connection with this contract."
bedeutet, dass die vertragliche Haftungsbeschränkung unabhängig der gesetzlichen Regelungen und in Bezug auf alle vertraglichen (Haftungs-) Beziehungen gelten soll.
2) Der gross negligence" bezeichnet die "grobe Fahrlässigkeit". Die Haftungsbeschränkung liegt bei dem zehnfachen des Auftragsvolumens im Falle einer groben Fahrlässigkeit von Ihnen.
Haftungsbeschränkungen sind grundsätzlich erst einmal generell zulässig, da die deutsche Gesetzgebung zumindest in Ihrem rechtlichen Gefüge keine derartigen geregelt hat, sodass solche Regelungen zu Ihren Gunsten wirken und gegen keine gesetzliche Regelungen verstoßen. Es wäre allerdings ratsam, in jedem Fall auch eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Die deutsche Übersetzung zu 1) ist mir durchaus bewusst.
Mit Tragweite meinte ich hiermit viel mehr ob und inwiefern das geltende Recht hier tatsächlich ausgehebelt wird ("Unabhängig der gesetzlichen Regelungen").
Inwiefern kann sich ein solcher Vertrag unabhängig von gesetzlichen Regelungen bewegen ? Ich möchte nur sichergehen, dass ich hier nichts unterschreibe was mich schlechter stellt als gesetzliches Recht und ich im Schadenfall sogar Probleme mit meiner Haftpflichtversicherung bekommen könnte, da ich ggf. auf gesetzliche Haftungsbeschränkung oder sonstigen gesetzlichen Schutz verzichte.
Sehr geehrter Fragesteller,
wie bereits ausgeführt, haben Sie als Freiberufler und Nicht-Arbeitnehmer keinerlei gesetzliche Haftungsbeschränkungen, sodass diese Regelungen tatsächlich nur zu Ihren Gunsten wirken.
Hinsichtlich der Haftpflichtversicherung sollten Sie aber dennoch sicherstellen, dass die richtige Haftpflichtdeckungshöhe vereinbart worden ist, in Abhängigkeit Ihrer Tätigkeit und dem Auftragsvolumen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt