6. Juni 2009
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17:13
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Grundsätzlich rate ich Beschuldigten immer dazu, zur Sache zu schweigen und einen Strafverteidiger mit der Akteneinsicht zu beauftragen. Angesichts der Tatsache, dass Ihre Tat offenbar noch nicht zur Anzeige gelangt ist, sollten Sie aber zu dieser stehen, also gestehen, sich entschuldigen und Besserung geloben. Vielleicht lässt sich auf diesem Wege eine Anzeige mit strafrechtlichen Konsequenzen vermeiden und Sie werden nur von der Schule bestraft, wobei hier ggf. ein Verweis drohen kann. Diese Maßnahme müsste im Hinblick auf das baldige Ende Ihrer Ausbildung wegen Unverhältnismäßigkeit mit den Mitteln des Verwaltungsrechts angegriffen werden.
Wegen der „Hinweise einiger Mitschüler“ (durch die Sie ohnehin womöglich überführt werden könnten) ist zu befürchten, dass ein anderes Verhalten, z.B. das Leugnen, dazu führt (hier würde Sie dann wohl eine Geldstrafe im Bereich von 40 – 60 Tagessätzen erwarten), dass hart gegen Sie vorgegangen wird. Die Folgen für Ihre Ausbildung können im Rahmen dieser Plattform nicht beurteilt werden. Bei entsprechendem Verständnis der Schule für Ihre Situation halte ich es für möglich, dass man Ihnen eine letzte Chance gibt, doch liegt dies im Ermessen der Schule.
Da Sie eine Vertrauensperson mitbringen können, kann es günstig sein, dass Sie ein Elternteil mitbringen, auch wenn Sie dies im Moment (aus Scham, Angst etc.) nicht möchten. Falls Sie von der Schule verwiesen und angezeigt werden, erfahren diese wahrscheinlich doch irgendwann von dem Vorfall. Wenn die Eltern mitkommen, ist die Schule vielfach kooperativer.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt