Klage gegen Esoteriker

8. Juni 2023 12:38 |
Preis: 47,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


13:37
Leider ist mir dieser Fall mehr als unangenehm. Ich habe mich wirklich in einer schwierigen / traurigen Situation befunden.
Als sich mein Partner von mir trennte, kontaktierte ich eine Esoterikerin, die mir mit einer Partnerzusammenführung helfen wollte. Sie würde einen Vertrag aufsetzen und es würde sicher funktionieren. Natürlich funktionierte nichts davon und als ich mein Geld zurück verlangt habe, wurde ich blockiert, weil ich angeblich den Vertrag nicht eingehalten habe und sie wöchentlich nicht angerufen habe. Aber es hat sich rein nichts an meiner Lebenssituation geändert. Ich habe dieser Dame 1.700 Euro bezahlt und habe sogar nur den ungenutzten Teil zurück verlangt.

Ausgewiesene Rechnungen mit Mehrwertsteuer habe ich auch nie erhalten, obwohl es doch ein großer Rahmen ist?

Weil diese Dame mich überall blockiert hat, habe ich auf ihrem YouTube als Kommentar wiedergeben dass die Arbeit nicht funktioniert hat, mein Geld weg sei und ich blockiert wurde. Darauf schrieb sie, dass sie mich jetzt wegen Verleumdungen anzeigen werde. Dabei habe ich nur die Wahrheit wiedergegeben.

Ich bin auf der Suche nach einem empathischen Anwalt, der mich nicht für verrückt erklärt und mir dabei hilft. Ich habe auch eine Rechtsschutzversicherung.

Freue mich über Zuschriften.
8. Juni 2023 | 13:18

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
Sehr geehrte Fragestellerin,

so sehr ich Mitgefühl für Sie habe, große Erfolgsaussichten sehe ich hier eher nicht.

Wenn Sie das Geld zurückfordern wöllten, müssten Sie beweisen, dass es hier für Ihre Zahlungen keinen Rechtsgrund gab oder aber dass dem Dienstleistenden hier eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, die so schwer ist, dass die gesamte Zahlung zurückzuzahlen ist.

In diesem Rahmen würde es darauf ankommen, was mündlich konkret vereinbart war und hier wird die Esoterikerin kaum zugeben, dass Sie tatsächlich ein Gelingen versprochen hat.

Ich denke nicht, dass Sie hier obsiegen werden, Sie sollten sich das Geld und die Nerven für eine derartige Rechtsverfolgung sparen.

Auch muss die Dame nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag mit MwSt erstellen.

Es kann sein, dass die Dame gar nicht zur MwSt optiert.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 8. Juni 2023 | 13:32

Ich habe ja einen schriftlichen Vertrag, den man prüfen könnte? Basiert dieser nicht auf einer 'Unmöglichkeit' ?! Ich habe mir bereits ein Urteil dazu angesehen. Ich weiß dass Ich mir Nerven / Zeit Geld sparen könnte, aber diese Dame ist mehr als schlecht mit mir umgegangen und tut es mit anderen verzweifelten Menschen im Internet weiterhin. Dementsprechend suche ich jemanden, der mir hilft und wenn es nur ein kleiner Schritt wäre. Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juni 2023 | 13:37

Sehr geehrte Fragestellerin,

bei offenkundigen Unmöglichkeiten sind Sie unter Umständen beide im Spiel und Sie könnten u.U. wegen § 814, 817 BGB nichts zurückverlangen, aber dann müsste man wirklich den Vertrag prüfen.

Sie können mir diesen gerne per Email einmal zukommen lassen und ich mache Ihnen dann ggf. ein Angebot.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt

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