Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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so sehr ich Mitgefühl für Sie habe, große Erfolgsaussichten sehe ich hier eher nicht.
Wenn Sie das Geld zurückfordern wöllten, müssten Sie beweisen, dass es hier für Ihre Zahlungen keinen Rechtsgrund gab oder aber dass dem Dienstleistenden hier eine Pflichtverletzung vorzuwerfen ist, die so schwer ist, dass die gesamte Zahlung zurückzuzahlen ist.
In diesem Rahmen würde es darauf ankommen, was mündlich konkret vereinbart war und hier wird die Esoterikerin kaum zugeben, dass Sie tatsächlich ein Gelingen versprochen hat.
Ich denke nicht, dass Sie hier obsiegen werden, Sie sollten sich das Geld und die Nerven für eine derartige Rechtsverfolgung sparen.
Auch muss die Dame nicht zwingend einen schriftlichen Vertrag mit MwSt erstellen.
Es kann sein, dass die Dame gar nicht zur MwSt optiert.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt
Ich habe ja einen schriftlichen Vertrag, den man prüfen könnte? Basiert dieser nicht auf einer 'Unmöglichkeit' ?! Ich habe mir bereits ein Urteil dazu angesehen. Ich weiß dass Ich mir Nerven / Zeit Geld sparen könnte, aber diese Dame ist mehr als schlecht mit mir umgegangen und tut es mit anderen verzweifelten Menschen im Internet weiterhin. Dementsprechend suche ich jemanden, der mir hilft und wenn es nur ein kleiner Schritt wäre. Vielen Dank
Sehr geehrte Fragestellerin,
bei offenkundigen Unmöglichkeiten sind Sie unter Umständen beide im Spiel und Sie könnten u.U. wegen § 814, 817 BGB nichts zurückverlangen, aber dann müsste man wirklich den Vertrag prüfen.
Sie können mir diesen gerne per Email einmal zukommen lassen und ich mache Ihnen dann ggf. ein Angebot.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Wilke
Rechtsanwalt