Kindeswohl ist bei meiner Ex-Frau gefährdet. wie bekomme ich das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

18. April 2013 17:25 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

Ich habe folgendes Problem:
Meine beiden Söhne leben bei meiner Ex-Frau und ich habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht eingeklagt.
Gegen meine Ex-Frau liegen 2 Kindeswohlgefährdungsmeldungen vor, weshalb ich letztes Jahr mit der Klage begonnen habe.
Momentan wird ein psychologisches Gutachten erstellt, bei dem die erziehungsfähigkeit beider Elternteile überprüft werden soll.
Eine Erziehungshilfe ist seit letztem Jahr ebenfalls bei meiner Ex-Frau.
Damals wurde von meiner Ex-Frau die Kita nicht bezahlt, was dazu führte das mein kleinster Sohn nicht mehr in die Kita durfte, was besonders schlimm war, da er ein Vorschulkind war.
Nun habe ich wieder eine ähnliche Situation, da die Leiterin der Betreuungsgruppe, in der die Kinder nach der Schule sind, mir mitteilte dass wieder eine Beträge nicht bezahlt worden sind und es kurz vorm Ausschuss für die Kinder steht.
Mein Anwalt sagte mir heute nun das wir nichts machen könnten solange das Gutachten nicht erstellt ist, was für mich aber nicht sehr befriedigend ist.
Er sagte man müsse erst warten das die Kinder wieder aus der Betreuung fliegen, aber das wäre für die Kinder noch schlimmer. Ich möchte aber auch die Kinder bei mir haben und weiß nicht was ich tun soll, den ich bin kurz davor, gedanklich, meinem Anwalt das Mandat zu entziehen, weil ich nicht sehe das er für mich denkt und alles tut das die Kinder zu mir kommen.

So hoffe es war recht verständlich da ich es vom iphone geschrieben habe.

MfG
18. April 2013 | 18:01

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

bei der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechst ist neben der Erziehungsfähigkeit viel wesentlicher und damit auch in unmittelbaren Zusammenhang stehend, das Wohl der Kinder zu berücksichtigen.

Es besteht in solchen Verfahren leider immer die Gefahr, dass das Kindeswohl zurücktritt, wenn Situationen eintreten, die an der Erziehungsfähigkeit eines Elternteils zweifeln lassen; so wie jetzt, wenn der Ausschluss der Kinder droht.

Darauf würde ich es nicht ankommen lassen. Sofern es möglich ist, sollten zunächst die ausstehenden Beiträge gezahlt werden. Der Gesamtsachverhalt ist mir natürlich nicht bekannt. Möglicherweise liegt dieser Vorschlag nach Ihrer Meinung völlig neben der Sache. Wenn so vorgegangen wird, sollte die Situation aber dem Gericht mitgeteilt werden und auch die Lösung; zum Wohl der Kinder. Eigene Interessen sind dabei zurückgestellt worden.
Nach meinem Dafürhalten dürfte dieses bei einer Entscheidung durch den Richter oder der Richterin berücksichtigt werden.

Ich wünsche Ihnen und insbesondere Ihren Kindern alles Gute.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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