28. Oktober 2015
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18:05
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem unterhaltsrelevanten monatlichen Einkommen zwischen 1500 und 1900 EUR beträgt der Unterhaltsbetrag für Ihre jüngere Tochter nach der Düseldorfer Tabelle 370,- EUR. Dabei ist das hälftige Kindergeld, welches dann ab Februar 2016 der Kindesvater erhält, bereits berücksichtigt.
Da die Düsseldorfer Tabelle von einem Regelfall ausgeht, nach welchem 2 Unterhaltsberechtigte vorhanden sind, kann bei einer geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter um eine Einkommensgruppe heraufgestuft werden. Sobald Ihre ältere Tochter also finanziell auf eigenen Beinen steht, könnte der Kindesvater einen Unterhalt nach der 3. Einkommensstufe verlangen. Der Zahlbetrag beläuft sich dann auf 392,- EUR.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht