Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern wie folgt beantworte:
Frage 1:
Es besteht leider keine rechtliche Handhabe, der es Ihnen ermöglicht, die mtl. entstehenden Fahrtkosten zu Lasten des KIndesunterhalts geltend zu machen. Es ist Sache der Eltern (nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel die des Vaters) die Kosten für das Holen und Bringen des Kindes zu tragen - und zwar neben den Kosten für den Unterhalt. Hier sind Sie leider auf die Gunst der Kindsmutter angewiesen, dass sie IHnen doch etwas entgegenkommt. Auch in einem Gerichtsverfahren wird man die anfallenden Fahrtkosten nicht unterhaltsmindernd berücksichtigen. Ich mache Ihnen insoweit keine Hoffnungen, da es -wie oben erwähnt- Sache des Vaters ist, das Kind zu holen und zu bringen. Der Wohnort des Vaters ist Angelegenheit des Vaters und kann nicht zu Lasten des Kindes(Unterhalt) gehen.
Frage 2 und 3:
Sofern die Kindsmutter jetzt auf die Beurkundung des Unterhalts besteht, werden Sie auch hier nicht dran vorbeikommen. Die Titulierung durch das Jugendamt ist jedoch kostenfrei. Deshalb lassen Sie es zunächst titulieren, um anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden. Sie können gern mit dem Jugendamt Verbindung aufnehmen und ihnen erklären, dass Sie im November den Unterhalt sofort titulieren lassen. Ich mache Ihnen jedoch keine Hoffnungen, dass das Jugendamt hierauf eingehen wird. Sollte sich ab November 2006 oder später Ihre finanzielle Lage (vor allem auch durch das zweite Kind) ändern, können Sie Abänderungsklage bei dem zuständigen Amtsgericht -Familiengericht- erheben. Die Jugendamtsurkunde wird dann unwirksam. Es gilt vielmehr das neue Urteil. Sollte sich Ihr Einkommen ab November 2006 oder später ändern, lassen Sie sich unbedingt vor Ort anwaltlich beraten zwecks der Erhebung einer Abänderungsklage beraten. DEr Anwalt kann vor ERhebung der Klage prüfen, ob eine solche Klage tatsächlich sinnvoll ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Diane Kirschkowski
REchtsanwältin
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gern wie folgt beantworte:
Frage 1:
Es besteht leider keine rechtliche Handhabe, der es Ihnen ermöglicht, die mtl. entstehenden Fahrtkosten zu Lasten des KIndesunterhalts geltend zu machen. Es ist Sache der Eltern (nach ständiger Rechtsprechung in aller Regel die des Vaters) die Kosten für das Holen und Bringen des Kindes zu tragen - und zwar neben den Kosten für den Unterhalt. Hier sind Sie leider auf die Gunst der Kindsmutter angewiesen, dass sie IHnen doch etwas entgegenkommt. Auch in einem Gerichtsverfahren wird man die anfallenden Fahrtkosten nicht unterhaltsmindernd berücksichtigen. Ich mache Ihnen insoweit keine Hoffnungen, da es -wie oben erwähnt- Sache des Vaters ist, das Kind zu holen und zu bringen. Der Wohnort des Vaters ist Angelegenheit des Vaters und kann nicht zu Lasten des Kindes(Unterhalt) gehen.
Frage 2 und 3:
Sofern die Kindsmutter jetzt auf die Beurkundung des Unterhalts besteht, werden Sie auch hier nicht dran vorbeikommen. Die Titulierung durch das Jugendamt ist jedoch kostenfrei. Deshalb lassen Sie es zunächst titulieren, um anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten zu vermeiden. Sie können gern mit dem Jugendamt Verbindung aufnehmen und ihnen erklären, dass Sie im November den Unterhalt sofort titulieren lassen. Ich mache Ihnen jedoch keine Hoffnungen, dass das Jugendamt hierauf eingehen wird. Sollte sich ab November 2006 oder später Ihre finanzielle Lage (vor allem auch durch das zweite Kind) ändern, können Sie Abänderungsklage bei dem zuständigen Amtsgericht -Familiengericht- erheben. Die Jugendamtsurkunde wird dann unwirksam. Es gilt vielmehr das neue Urteil. Sollte sich Ihr Einkommen ab November 2006 oder später ändern, lassen Sie sich unbedingt vor Ort anwaltlich beraten zwecks der Erhebung einer Abänderungsklage beraten. DEr Anwalt kann vor ERhebung der Klage prüfen, ob eine solche Klage tatsächlich sinnvoll ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Diane Kirschkowski
REchtsanwältin