Kindesunterhalt/ Wohnvorteil

10. Juli 2024 15:19 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


16:18
Guten Tag,

ich muss für meine Tochter Kindesunterhalt zahlen soweit so gut. Ich bin mit meiner neuen Frau und 2 gemeinsamen Kindern in 2020 in ein Einfamilienhaus gezogen. Somit muss ich einen Wohnvorteil als Einkommen anrechnen lassen bisher soweit alles klar.

Mein Fragen hierzu wären ob der Wohnvorteil sich jedes Jahr erhöht für die Berechnung des Kindesunterhaltes, da die Mieten von 2020 von 2024 extrem angestiegen sind. 2020 hätte wir für unser Haus eine Kaltmiete von 1280€ bekommen und dieses Jahr wären es schon 1580€ und die Kindesmutter ist der Meinung, dass dann sofort mein Unterhaltrechtliches Einkommen steigt. Ich bin aber nicht der Meinung, dass es so richtig sein kann, oder? Mein Gehalts ist auch nicht in dieser Zeit gestiegen? Und was ist wenn ich behaupte die Miete ist weiterhin 1280€. Sie möchte vor Gericht gehen und ich sehe es nicht ein, da ein normaler Mensch ja nicht jedes Jahr sein Wohnung wechselt.
Wer muss beweisen wie hoch die Miete wäre? Es gibt zwar Mietspiegel usw. Aber wenn ich denke, dass ich die Miete nicht bekommen kann aber die Kindesmutter davon überzeugt ist.
10. Juli 2024 | 16:05

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail: mail@ra-raab.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Der Wohnvorteil, der Ihnen als Eigentümer einer Immobilie unterhaltsrechtlich als Einkommen angerechnet wird, orientiert sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine entsprechende Wohnung.

Wenn die Mieten in Ihrer Region seit 2020 deutlich gestiegen sind, kann dies auch zu einer Erhöhung des anzurechnenden Wohnvorteils führen.

Maßgeblich ist die Miete, die objektiv für Ihr Haus erzielbar wäre, nicht was Sie subjektiv glauben verlangen zu können. Wenn die Kindesmutter einen höheren Wohnvorteil geltend macht, muss sie dies im Zweifel auch beweisen können, z. B. anhand des aktuellen Mietspiegels oder Vergleichsangeboten.


2.

Ihr eigenes Gehalt spielt für die Höhe des Wohnvorteils keine Rolle.

Dieser wird zusätzlich zu Ihrem sonstigen Einkommen angerechnet.

Eine jährliche Anpassung ist zwar unüblich, aber rechtlich nicht ausgeschlossen, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete nachweislich gestiegen ist.


3.

Letztlich müsste ein Gericht anhand der vorgelegten Beweise entscheiden, in welcher Höhe der Wohnvorteil anzusetzen ist.

Allein Ihre Behauptung, die erzielbare Miete läge weiterhin bei 1280€, dürfte nicht ausreichen, wenn die Kindesmutter anhand objektiver Kriterien eine Erhöhung darlegen kann.


4.

Ich hoffe, diese Einschätzung hilft Ihnen weiter. Beachten Sie aber, dass dies nur eine erste rechtliche Orientierung sein kann und im Streitfall eine individuelle anwaltliche Beratung anzuraten ist.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 10. Juli 2024 | 16:15

Zu 2. Naja, echt haben und recht bekommen sind eben so eine gewisse Sache. Meine Eigene Miete würde sich ja auch nie in diesem Verhältnis ändern es sei denn ich ziehe dauernd um aber gut, dann muss es eben tatsächlich ein Gericht klären. Diese fiktiven Einkommen wie Wohnvorteil und Firmenwagnen sind teilweise eine Frechheit. Der Wohnvorteil wurde ja durch den Aufwand den ich betrieben habe gesteigert es war eine Ruine die ich mit Blut und Schweiß ausgebaut habe. Die fiktive Einkommen beim Kindesunterhalt sind wirklich eine Frechheit.

Aber vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. Juli 2024 | 16:18

Sehr geehrter Fragesteller,

so ganz Unrecht dürften Sie nicht haben.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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