Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie sollten sich auf jeden Fall durch einen Anwalt vertreten lassen, um eine eventuelle Abänderung des Unterhaltstitels zu vereinbaren. Auch eine bestehende notarielle Unterhaltsvereinbarung kann, wenn sich die zugrundeliegenden Verhältnisse wesentlich geändert haben, abgeändert werden. Dies ist, sofern im Scheidungstermin keine Vereinbarung getroffen werden kann, danach nur noch im Wege einer sogenannten Abänderungsklage möglich. Es liegt auf der Hand, daß eine solche Klage zu erneuten Verzögerungen führen wird, so daß eine einvernehmliche Regelung im Rahmen der Scheidung ratsam ist.
Da am Donnerstag bereits der Scheidungstermin ansteht, sollten Sie sich am Montag umgehend vor Ort anwaltlich beraten lassen. Sofern Sie sich einen Anwalt aufgrund Ihrer finanziellen Lage nicht leisten können, besteht die Möglichkeit, daß Ihr Anwalt für Sie Prozeßkostenhilfe beantragt. Diese sollte, bei einer einvernehmlichen Scheidung, bewilligt werden, mit der Folge, daß der Staat für Ihre Anwaltskosten aufkommen wird.
Die Beantragung von Prozeßkostenhilfe ist auch kurz vor dem Termin noch möglich; u.U. kann der Kollege beantragen, den Termin aufzuheben und einen neuen, späteren Termin anzusetzen. Erscheinen Sie nicht zum Termin, kann die Ehe auch nicht geschieden werden.
Also, zusammenfassend meine Empfehlung: Kontaktieren Sie am Montag vormittag einen im Familienrecht bewanderten Anwalt vor Ort, schildern Sie ihm die Lage und vereinbaren Sie einen Termin mit ihm, bei dem Sie dann alle in Ihrem Besitz befindlichen Unterlagen (Stammbuch, notarielle Urkunden) sowie Ihre Einkommensnachweise und Nachweise über finanzielle Belastungen (Darlehen, Mietvertrag etc.) vorlegen, da diese Unterlagen für die Fertigung eines Prozeßkostenhilfeantrages benötigt werden.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht
Lieber Anwalt, ich danke Ihnen für die schnelle und erste Antwort, habe jetzt aber noch eine Nachfrage.
Nachdem ich mit meiner Frau gestern ein offenes Telefonat über meine derzeitige Situation geführt habe und Ihr die Situation erklärt habe, bietet sie mir an, sich auf 350,- EUR, anstatt 450,-einzulassen und alles weitere bei unserer gemeinsamen Anwältin morgen in die Wege zu leiten.Ist das schlau?! Es ist ja immer noch mehr, als ich nach der Düsseldorfertabelle bei 1700,- EUR Nettoeinkommen angegeben, zahlen müsste. Dafür ist es für mich natürlich schon 100,- EUR weniger und wir könnten uns einvernehmlich trennen und somit könnte ich, wenn ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, die Prozeßkostenhilfe beantragen. Ich hoffe, Sie können mir nocheinmal weiterhelfen!
Liebe Grüße und vielen Dank,
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Sie sollten sich nicht darauf verlassen, daß Ihre "gemeinsame Anwältin" auch Ihr Interesse vertritt, denn das darf Sie gar nicht. Ein Anwalt kann immer nur Interessen einer Partei vertreten, und gerade in Unterhaltsfragen besteht regelmäßig ein Interessenwiderstreit zwischen den in Scheidung lebenden Ehepartnern.
Deshalb nochmal mein Rat: Bevor Sie sich auf einen Deal zu Ihren Ungunsten einlassen, sollten Sie selbst anwaltlichen Rat einholen, von einem Kollegen, den Sie beauftragen und der deshalb auch nur Ihre Interessen vertritt. Da Sie offenbar PKH beantragen können, sollten dem auch keine finanziellen Hinderungsgründe entgegenstehen.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt