Sehr geehrter Ratsuchender,
mit Ihrem Einkommen von 2540 EUR fallen Sie in die Einkommensgruppe 2500 - 2800 EUR.
Danach beträgt der Regelunterhalt für die Atersstufe 12 - 17 Jahre 426 EUR, für die folgende Altersstufe ab 18 Jahre 491 EUR monatlich. Hiervon ist das hälftige Kindergeld abzuziehen.
Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 €, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 € monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.
Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 840 €. Hierin sind bis 360 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf beträgt in der Regel mindestens monatlich 1000 €. Darin ist eine Warmmiete bis 440 € enthalten.
Sie sehen, daß die Berechnungen relativ kompliziert sind und die angegebenen Beträge keine Gesetzeskraft haben, sondern nur eine allgemeine Richtschnur darstellen.
Daher ist es nicht möglich, Ihnen auf Heller und Pfennig genaue Beträge an die Hand zu geben, sondern nur diese Richtwerte, auf deren Grundlage Sie eine ungefähre Berechnung anstellen können.
Ein auf Unterhaltsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen unter Berücksichtigung aller Ihren genauen Umstände genaue Berechnungen an die Hand geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt
mit Ihrem Einkommen von 2540 EUR fallen Sie in die Einkommensgruppe 2500 - 2800 EUR.
Danach beträgt der Regelunterhalt für die Atersstufe 12 - 17 Jahre 426 EUR, für die folgende Altersstufe ab 18 Jahre 491 EUR monatlich. Hiervon ist das hälftige Kindergeld abzuziehen.
Berufsbedingte Aufwendungen, die sich von den privaten Lebenshaltungskosten nach objektiven Merkmalen eindeutig abgrenzen lassen, sind vom Einkommen abzuziehen, wobei bei entsprechenden Anhaltspunkten eine Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens - mindestens 50 €, bei geringfügiger Teilzeitarbeit auch weniger, und höchstens 150 € monatlich - geschätzt werden kann. Übersteigen die berufsbedingten Aufwendungen die Pauschale, sind sie insgesamt nachzuweisen.
Berücksichtigungsfähige Schulden sind in der Regel vom Einkommen abzuziehen.
Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt) gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen monatlich 840 €. Hierin sind bis 360 € für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist.
Der angemessene Eigenbedarf beträgt in der Regel mindestens monatlich 1000 €. Darin ist eine Warmmiete bis 440 € enthalten.
Sie sehen, daß die Berechnungen relativ kompliziert sind und die angegebenen Beträge keine Gesetzeskraft haben, sondern nur eine allgemeine Richtschnur darstellen.
Daher ist es nicht möglich, Ihnen auf Heller und Pfennig genaue Beträge an die Hand zu geben, sondern nur diese Richtwerte, auf deren Grundlage Sie eine ungefähre Berechnung anstellen können.
Ein auf Unterhaltsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen unter Berücksichtigung aller Ihren genauen Umstände genaue Berechnungen an die Hand geben.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas J. Lauer
Rechtsanwalt