Kennzeichnung grüne/blaue plakette Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen

16. Juni 2025 21:39 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Fahrzeug in AT zugelassen
Reines Elektro Fahrzeug
Österreichisches Kennzeichen für E (grüne Schrift)

Welche Plaketten sind in Deutschland anzubringen? Z.B. für Umweltzonen, sondernuzung von Fahrspuren oder Parkplätzen für E Fahrzeuge usw.

Im Netz finden sich diverse, abweichende Aussagen.
Mal heisst es nur blau am Heck, dann nur grün vorne, dann beides erforderlich...

Selbst der Tüv macht an verschiedenen Standorten unterschiedliche Angaben
16. Juni 2025 | 22:09

Antwort

von


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E-Mail: tank@kanzlei-tank.de
Sehr geehrter Fragesteller,

nachfolgend erhalten Sie eine Darstellung der Rechtslage zur Nutzung eines in Österreich zugelassenen reinen Elektrofahrzeugs (mit österreichischem E-Kennzeichen, grüne Schrift) im deutschen Straßenverkehr, insbesondere im Hinblick auf die erforderlichen Plaketten für Umweltzonen, Sondernutzung von Fahrspuren und Parkplätzen für E-Fahrzeuge.

1. Teilnahme am deutschen Straßenverkehr mit österreichischem Kennzeichen

Nach § 20 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) dürfen im Ausland zugelassene Fahrzeuge vorübergehend am Verkehr im Inland teilnehmen, wenn im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. Für Fahrzeuge aus EU-/EWR-Staaten genügt die dort ausgestellte Zulassungsbescheinigung. Als „vorübergehend" gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr. Wird das Fahrzeug mit österreichischem Kennzeichen im Inland genutzt, wird man annehmen müssen, dass der regelmäßige Standort des Kfz im Inland ist, wenn es überwiegend in Deutschland genutzt wird. In diesem Fall müsste das Fahrzeug in Deutschland zugelassen werden.

2. Umweltplakette (Feinstaubplakette) für Umweltzonen

a) Grundsatz
In Deutschland dürfen Umweltzonen grundsätzlich nur mit einer gültigen Umweltplakette (grün, gelb oder rot) befahren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob das Fahrzeug im In- oder Ausland zugelassen ist.

b) Elektrofahrzeuge aus dem Ausland
Auch reine Elektrofahrzeuge aus dem Ausland benötigen eine Umweltplakette, um Umweltzonen in Deutschland befahren zu dürfen. Die Tatsache, dass das Fahrzeug ein österreichisches E-Kennzeichen (grüne Schrift) trägt, ersetzt die deutsche Umweltplakette nicht.

c) Welche Plakette?
Reine Elektrofahrzeuge erhalten in Deutschland die grüne Umweltplakette (Schadstoffgruppe 4). Diese ist gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen.

d) Woher bekommt man die Plakette?
Die Umweltplakette kann auch für ausländische Fahrzeuge bei den Zulassungsstellen, TÜV, Dekra oder online beantragt werden. Hierfür sind die Fahrzeugpapiere vorzulegen.

3. E-Kennzeichen und Privilegien (Sonderfahrspuren, Parkplätze)

a) E-Kennzeichen in Deutschland
Das deutsche E-Kennzeichen (Buchstabe „E" am Ende des Kennzeichens) berechtigt zur Nutzung bestimmter Privilegien wie das Parken auf ausgewiesenen E-Parkplätzen oder die Nutzung von Busspuren, sofern dies durch Zusatzzeichen erlaubt ist.

b) Anerkennung ausländischer E-Kennzeichen
Das österreichische E-Kennzeichen (grüne Schrift) ist in Deutschland nicht automatisch dem deutschen E-Kennzeichen gleichgestellt. Die Privilegien nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) sind grundsätzlich an das deutsche E-Kennzeichen gebunden. In der Praxis erkennen einige Kommunen ausländische E-Kennzeichen an, es besteht jedoch keine bundesweit einheitliche Regelung. Es kann daher zu unterschiedlichen Handhabungen kommen.

c) Blaue E-Plakette
Die sogenannte „blaue E-Plakette" für ausländische Elektrofahrzeuge ist in Deutschland nicht verpflichtend vorgeschrieben. Sie wird jedoch von einigen Kommunen als Nachweis für die Berechtigung zur Nutzung von E-Privilegien akzeptiert. Die Plakette kann bei den Zulassungsstellen oder Prüforganisationen beantragt werden und wird am Heck des Fahrzeugs angebracht.

4. Praktische Hinweise
Umweltzonen: Ohne grüne Umweltplakette droht ein Bußgeld, auch wenn das Fahrzeug ein E-Kennzeichen aus Österreich hat.
E-Privilegien (Parken, Busspur): Die Anerkennung des österreichischen E-Kennzeichens ist nicht garantiert. Die blaue E-Plakette kann helfen, ist aber keine bundesweite Pflicht.
Uneinheitliche Praxis: Die Handhabung kann je nach Kommune unterschiedlich sein. Es empfiehlt sich, im Zweifel vor Ort nachzufragen.

5. Fazit
Für Ihr in Österreich zugelassenes reines Elektrofahrzeug benötigen Sie in Deutschland zwingend die grüne Umweltplakette an der Frontscheibe, um Umweltzonen befahren zu dürfen. Für die Nutzung von Sonderfahrspuren oder Parkplätzen für E-Fahrzeuge kann die blaue E-Plakette am Heck hilfreich sein, ist aber nicht bundesweit vorgeschrieben. Das österreichische E-Kennzeichen allein genügt nicht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Olaf Tank, Wirtschaftsjurist

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