Keinen Termin zur Belegeinsicht der Nebenkostenabrechnung

7. Juli 2021 08:40 |
Preis: 52,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:50
Guten Tag,

die Hausverwaltung reagiert nicht auf Emails, in dem um einen Termin zur Belegeinsicht der Nebenkostenabrechnung gebeten wurde. Es gabe auch schon einmal schriftlichen Kontakt über einen Anwalt, der aber nicht zufiriedenstellend tätig geworden ist. In dem Antwortschreiben der Hausverwaltung teilte diese mit, das eine Einsichtnahme in die Unterlagen selbstverständlich nach schriftlicher Vereinbarung eines Termins möglich ist. Leider erfolgt keinerlei Reaktion auf unsere Emails.
Was ist zu tun, da es sich mittlerweile um die Nebenkostenabrechnungen für 2019 und 2020 handelt,
Die Hausverwaltung sitzt in Straelen am Niederrhein.

Freundliche Grüße
7. Juli 2021 | 09:23

Antwort

von


(1245)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail: info@raschwerin.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es besteht ein Recht auf Belegeinsicht.

Wenn dieses von der Vermieterseite nicht gewährt wird, kann man die Belegeinsicht auch einklagen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Rückfrage vom Fragesteller 7. Juli 2021 | 11:18

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

dieses war mir bereits bekannt, aber ein Klagegrund ist ja erst gegeben, wenn er die Einsicht verweigert. Dieses ist ja zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.

Frage: Angenommen Sie übernehmen die Angelegenheit, ist dann die Hausverwaltung verpflichtet Ihnen Kopien der Belege zu übersenden, weil es Ihnen ja nicht zugemutet werden kann dafür nach Straelen zu reisen.

Da es sich bei dem Objekt um freifinanzierten Wohnungsbau handelt, gibt es ja eigentlich keine Verpflichtung für das fertigen von Kopien.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Juli 2021 | 12:50

Wenn bisher kein Termin zur Einsicht zustande gekommen ist, weil die Hausverwaltung Ihnen nicht antwortet oder keine Termine anbietet, kommt das ja einer Verweigerung gleich, sodass man auch klagen kann.

Man kann zuvor auch nochmal eine anwaltliche Aufforderung übersenden.

Allerdings ist die Vermieterseite / Hausverwaltung nicht gezwungen, die Belege zu übersenden. In erster Linie besteht ein Einsichtsrecht vor Ort. Nur bei weiter Entfernung oder sonstigen Gründen kann ein Recht auf Zusendung bestehen.

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