30. August 2011
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12:17
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Sie sind nicht gesetzlich zu einer Kautionszahlung verpflichtet. Nur, wenn mit dem Vermieter im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart ist, müssen Sie diese auch zahlen.
Die Nichtzahlung der Kaution kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter führen.
Da Sie den Mietvertrag aber schon gekündigt haben, steht dies nicht mehr zu befürchten.
Der Vermieter könnte die Kaution aber auch einklagen.
Vorliegend kommt es darauf an, ob der Vermieter die Zahlung der Kaution schon angemahnt hat.
Allerdings kann der Vermieter auch nach Ihrer Kündigung noch darauf bestehen, dass die Kaution gezahlt wird, so das Landgericht Berlin:
„Die Richter entschieden, dass auch nach der Kündigung weiter ein Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution bestehe. Die Richter stellten fest, dass der Anspruch auch bei Kündigung des Mietverhältnisses so lange bestehe, "bis der Vermieter verpflichtet ist, über die Kaution abzurechnen bzw. Forderungen aus dem Mietverhältnis noch im Raum stehen (LG Berlin, Az: 67 S 450/08)."
Sofern der Vermieter noch nicht gemahnt hat, sollten Sie auf Zeit spielen und abwarten. Hat er aber schon gemahnt, muss die Zahlung erwogen werden, um einer Klage aus dem Weg zu gehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin