Keine Kautionszahlung nach Kündigung durch Mieter?

30. August 2011 11:12 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

ich bin mit meinem (angegebenen) Hund mitte Mai in meine neue Wohnung eingezogen. Nach bereits 3 Wochen nach Einzug bekam ich einen Anruf in meine Arbeitsstelle vom Vermieter, der mir erklärte, dass ihm mein Hund so gut gefiel und mir versuchte diesen abzuschwatzen. Als ich das Herausgeben ablehnte drehte das Gespräch schlagartig wegen angeblicher Beschwerden der Nachbarn über Hundegebell und mir wurde lautstark "nahe gelegt", die Wohnung entweder schnellstmöglich wieder zu verlassen oder den Hund abzuschaffen und ich solle mir damit bloss keine 8 Wochen zeit lassen.

Die Tatsache, dass der Hund nur halbtags zu Hause ist und laut Aussage meiner direkten Nachbarin im Haus obendrüber ruhig ist, interessierte den Vermieter wenig, vielmehr geht es wohl über das Ärgernis, sich ihm widersetzt zu haben.

Ich habe angesichts dieser Umgangsformen und nachdem der Vermieter in der Nachbarschaft üblest über mich sprach, die Wohnung ende Juli schriftlich gekündigt (zum 31.10.2011), die ich im übrigen komplett renoviert hatte zum Einzug. Der Vermieter hat die Kündigung schriftlich bestätigt.

Da ich auch befürchte, dass ich meine Kaution nicht wiedersehe, habe ich diese bislang nicht gezahlt, da der Vermieter mir mitteilte, diese mit der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr abzurechnen und einzubehalten.

Was kann mir an Folgen drohen bei Nichtzahlung der Kaution, ich würde die Zahlung definitiv nicht leisten wollen angesichts dieser Verhältnisse.

Vielen dank.
30. August 2011 | 12:17

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Sie sind nicht gesetzlich zu einer Kautionszahlung verpflichtet. Nur, wenn mit dem Vermieter im Mietvertrag die Zahlung einer Kaution vereinbart ist, müssen Sie diese auch zahlen.

Die Nichtzahlung der Kaution kann im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter führen.

Da Sie den Mietvertrag aber schon gekündigt haben, steht dies nicht mehr zu befürchten.

Der Vermieter könnte die Kaution aber auch einklagen.

Vorliegend kommt es darauf an, ob der Vermieter die Zahlung der Kaution schon angemahnt hat.

Allerdings kann der Vermieter auch nach Ihrer Kündigung noch darauf bestehen, dass die Kaution gezahlt wird, so das Landgericht Berlin:

„Die Richter entschieden, dass auch nach der Kündigung weiter ein Anspruch des Vermieters auf Zahlung der Kaution bestehe. Die Richter stellten fest, dass der Anspruch auch bei Kündigung des Mietverhältnisses so lange bestehe, "bis der Vermieter verpflichtet ist, über die Kaution abzurechnen bzw. Forderungen aus dem Mietverhältnis noch im Raum stehen (LG Berlin, Az: 67 S 450/08)."

Sofern der Vermieter noch nicht gemahnt hat, sollten Sie auf Zeit spielen und abwarten. Hat er aber schon gemahnt, muss die Zahlung erwogen werden, um einer Klage aus dem Weg zu gehen.


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

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