Sehr geehrter Ratsuchender,
leider sehe ich keine Möglichkeit dafür, dass Sie sich aus dem wirksamen Kaufvertrag kostenfrei lösen können. Sie können den Vertrag zwar "aufkündigen", müssen dem Verkäufer dann jedoch den diesem entstehenden Schaden ersetzen, etwa entgangener Gewinn etc..
Der Umfang der Schadensersatzverpflichtung kann von mir derzeit nicht beziffert werden. Vielmehr wären insoweit insbesondere die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen. In der regel kann dieser danach pauschlierten Schadensersatz in Höhe von ca. 25 % des Kaufpreises verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt
leider sehe ich keine Möglichkeit dafür, dass Sie sich aus dem wirksamen Kaufvertrag kostenfrei lösen können. Sie können den Vertrag zwar "aufkündigen", müssen dem Verkäufer dann jedoch den diesem entstehenden Schaden ersetzen, etwa entgangener Gewinn etc..
Der Umfang der Schadensersatzverpflichtung kann von mir derzeit nicht beziffert werden. Vielmehr wären insoweit insbesondere die dem Vertragsverhältnis zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers zu prüfen. In der regel kann dieser danach pauschlierten Schadensersatz in Höhe von ca. 25 % des Kaufpreises verlangen.
Mit freundlichen Grüßen
Wundke
Rechtsanwalt