4. Februar 2020
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10:50
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
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E-Mail: info@raschwerin.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Verkäufer hat bei Ebay Kleinanzeigen eine Verkaufsanzeige eingestellt.
Sie haben mit dem Verkäufer über den Kauf kommuniziert und sich das Fahrzeug reservieren lassen.
Dann haben Sie dem Verkäufer ein Kaufangebot zukommen lassen, welches der Verkäufer aber nicht angenommen hat.
Ein Kaufvertrag ist damit nicht zustande gekommen.
Ihre schriftliche Kaufzusage war letztlich nur das Angebot an ihn, das Fahrzeug kaufen zu wollen. Der Verkäufer hätte noch ausdrücklich zusagen, also annehmen müssen.
Etwas anderes kann sich aber ggf. aus „Alle genannten Zusagen und Absprachen liegen in Schriftform vor und sind somit belegt." ergeben.
Lassen Sie mir sonst gern noch per E-Mail den Schriftverkehr zukommen, damit ich das durchsehen kann. Vielleicht ergibt sich daraus doch eine andere rechtliche Bewertung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Steffan Schwerin