28. Juni 2024
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00:52
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Zunächst ist vorliegend ein Kaufvertrag über den niedrigeren Preis zustande gekommen. Entscheidend ist hier, was an der Kasse passiert und nicht die Preisauszeichnung am Regal.
Da hier der tatsächliche Preis aber offensichtlich am Regal stand und Ihre Mitarbeiterin sich offenbar hier lediglich vertippt bzw. verlesen hat, dürfte es sich voraussichtlich um einen sog. Erklärungsirrtum handeln, der zur Anfechtung berechtigt.
Die Grenze ist allerdings fließend: Wenn die Mitarbeiterin eine falsche Preisliste verwendet und tatsächlich nur 10 € weniger kassieren wollte, kann es nach der Rechtsprechung auch sein, dass von einem unbeachtlichen sog Motivirrtum auszugehen ist, da die Mitarbeiterin dann ja tatsächlich genau den Betrag erhalten hat, den Sie auch verlangen wollte.
Tatsächlich gehe ich aber nach Ihrer Schilderung davon aus, dass Sie den Vertrag anfechten können. Dies muss grds. unverzüglich geschehen, wo ei insbesondere, wenn Sie ggf. die Daten der Kundin gar nicht hatten, die Anfechtung jetzt nach den 14 Tagen ausreichend war.
Dementsprechend sollten Sie den Kunden anbieten, entweder 10 € nachzuzahlen oder ihr Geld zurückzuerhalten.
Problematisch ist letzteres natürlich, wenn Sie die Ware vorab bearbeitet/bemalt haben o.ä. In dem Fall wäre es ärgerlich, den Vertrag rückabzuwickeln, insbesondere wenn Sie die bearbeitete Ware nicht anderweitig verkaufen können;aber die Aussichten, den höheren Preis durchzusetzen, wenn die Kunden sich weigern, halte ich aufgrund des geschlossenen Vertrages zum geringeren Preis für wenig aussichtsreich.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers