28. November 2019
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20:33
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Fraglich ist, ob die Auftragsbestätigung eine Annahme des im Chat gemachten Angebots ist oder aber ob bereits im Chat der Vertrag geschlossen worden ist. Nach Ihrer Schilderung scheint mir bereits im Chat der Vertrag geschlossen worden zu sein und dessen Inhalt wird nun in der Bestätigung falsch wieder gegeben.
Sie sollten sich nochmals mit den Screenshots an die Telekom wenden und darauf bestehen, dass die im Chat vereinbarten Konditionen eingehalten werden. Nach den Telekom Onlineforen zu schließen waren andere mit dieser Art der Reklamation in der Vergangenheit bereits erfolgreich.
Eine klageweise Geltendmachung Ihres Anspruchs wird sich vermutlich wegen der geringen Schadenshöhe und des erst einmal weiter laufenden Vertrages nicht unbedingt lohnen.
Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen, dann haben Sie allerdings auch nicht die Konditionen, die Ihnen ursprünglich zugesagt worden sind. Sie sollten aber darauf hinweisen, dass Sie den Vertrag widerrufen werden, wenn Ihnen nicht die zugesagten Konditionen eingeräumt werden. Auf jeden Fall sollten Sie sich beeilen, da Sie nur 14 Tage für die Ausübung des Widerrufrechts haben.
Mit freundlichen Grüßen