Kaufabschluss per Chat

| 28. November 2019 19:45 |
Preis: 30,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo,

ich habe heute bei der Telekom im Chat eine Mobilfunk-Vertragsverlängerung "bestellt", nachdem ich mir mehrere Varianten habe vorrechnen lassen. Ich habe die zugesicherten Leistungen sogar selbst nochmal zusammengefasst und gefragt, ob das so richtig ist. Die Antwort war "richtig".

In der Auftragsbestätigung, die ich bekommen habe, stimmten nun mehrere Punkte nicht. Unter anderem ist die mit dem Vertrag bestellte Apple Watch eine minderwertige Version, der Magenta1-Vorteil wurde halbiert.

Ich habe dies telefonisch gemeldet, man bot mir die eigentlich vereinbarte Uhr zum fast doppelten Preis an und einen "Gutschein, dessen genaue Höhe man noch nicht nennen könne". Insgesamt ist das telefonisch unterbreitete Angebot rund 250 Euro schlechter für mich als das per Chat vereinbarte.

Ich habe von meiner Chat-Zusammenfassung (also des Angebots) und der Bestätigung des Agenten einen Screenshot gemacht,

Frage: Kann ich hier auf Vertragserfüllung bestehen oder kann die Telekom sich da rauswinden?

Mit freundlichen Grüßen


28. November 2019 | 20:33

Antwort

von


(2250)
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie zur Verfügung gestellten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Fraglich ist, ob die Auftragsbestätigung eine Annahme des im Chat gemachten Angebots ist oder aber ob bereits im Chat der Vertrag geschlossen worden ist. Nach Ihrer Schilderung scheint mir bereits im Chat der Vertrag geschlossen worden zu sein und dessen Inhalt wird nun in der Bestätigung falsch wieder gegeben.

Sie sollten sich nochmals mit den Screenshots an die Telekom wenden und darauf bestehen, dass die im Chat vereinbarten Konditionen eingehalten werden. Nach den Telekom Onlineforen zu schließen waren andere mit dieser Art der Reklamation in der Vergangenheit bereits erfolgreich.

Eine klageweise Geltendmachung Ihres Anspruchs wird sich vermutlich wegen der geringen Schadenshöhe und des erst einmal weiter laufenden Vertrages nicht unbedingt lohnen.

Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen, dann haben Sie allerdings auch nicht die Konditionen, die Ihnen ursprünglich zugesagt worden sind. Sie sollten aber darauf hinweisen, dass Sie den Vertrag widerrufen werden, wenn Ihnen nicht die zugesagten Konditionen eingeräumt werden. Auf jeden Fall sollten Sie sich beeilen, da Sie nur 14 Tage für die Ausübung des Widerrufrechts haben.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 29. November 2019 | 14:14

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