Kauf eines Bauplatzes mit Bauzwang von 3 Jahren

| 5. August 2013 14:03 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würden wir einen Bauplatz unserer Gemeinde erwerben. Dieser ist aktuell in Umlegung von Ackerland auf Bauplatz. Die Gemeindeverwaltung hat den insgesamt 20 Grundstücken einem Bauzwang von 3 Jahren auferlegt.
Wir planen aktuell nicht innerhalb dieses Zweitraumes zu bauen, sondern sehen den Palz zunächst als Kapitalanlage und mögliche spätere Nutzung durch uns oder unserer Kinder.

Welche Risiken gehen wir ein, wenn wir den Platz trotz den Zwangs erwerben und dann nicht innerhalb dieser Frist bebauen.

Gruss

D. Höpfer
5. August 2013 | 14:36

Antwort

von


(569)
Königsallee 14
40212 Düsseldorf
Tel: 0211 3559080
Tel: 0211 35590816
Web: https://www.rae-dratwa.de
E-Mail: p.dratwa@rae-dratwa.de
Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Bauzwang dient dazu zu vermeiden, dass mit dem Bauland spekuliert wird.

Sie sollten sich erkundigen, welche Rechtsfolgen mit der Nichteinhaltung der Baufrist von drei Jahren verbunden sind und welche Möglichkeiten es gibt, die Frist eventuell zu verlängern. Die Gemeinde kann sich vertraglich vorbehalten, dass Sie das Grundstück an die Gemeinde zu einem bestimmten Kaufpreis wieder verkaufen müssen, wenn Sie es nicht innerhalb der gesetzten Frist bebauen. Um das Risiko konkret abschätzen zu können, ist ein Einblick in die vertragliche Ausgestaltung des Bauzwanges und die hieraus resultierenden Rechtsfolgen unumgänglich.


Mit freundlichem Gruß

Peter Dratwa

Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 7. August 2013 | 09:21

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