Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grundlage Ihrer Angaben darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Estland ist seit 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Somit sind die unionsrechtlichen Vorschriften anwendbar. Insbesondere ist die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; kurz: Brüssel Ia-VO) unmittelbar anwendbar. Gemäß Art. 7 Nr. 1 lit. a und b Brüssel Ia-VO können Sie den Verkäufer im Falle der Nichtlieferung der Ware in Deutschland verklagen, da hier der Erfüllungsort wäre, und mit dem erlangten deutschen Titel die Vollstreckung in Estland betreiben. Der deutsche Titel ist aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO in Estland nach den estländischen Vollstreckungsvorschriften problemlos vollstreckbar.
Im Übrigen gibt es auch auf Europäischer Ebene ein Mahnverfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1896/2006, wonach Sie im Falle der Nichtlieferung und vergeblicher Mahnung, den Rücktritt erklären und den geleisteten Betrag zurückfordern können.
Insgesamt betrachtet haben Sie daher sehr wohl die Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen.
Zwecks Rückforderung einer Paypal-Zahlung bietet Paypal Folgendes an:
„[i]Sie können eine Zahlung nicht stornieren, wenn sie schon abgeschlossen ist.
Wenn Sie eine abgeschlossene Zahlung stornieren wollen, schreiben Sie dem Empfänger eine E-Mail und fordern Sie eine Rückzahlung. Die E-Mail-Adresse des Empfängers finden Sie auf der Seite "Aktivitäten" unter der entsprechenden Zahlung.
Wenn Sie für die Zahlung ein Problem melden wollen, können Sie dies unter Konfliktlösungen tun (innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, mit dem Verkäufer über Ihr PayPal-Konto in Kontakt zu treten und das Problem gemeinsam zu lösen. Falls das nicht gelingt, haben Sie 20 Tage Zeit, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wir prüfen dann den Fall und treffen eine Entscheidung[/i]." (https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/wie-bekomme-ich-mein-geld-aus-einer-paypal-zahlung-zur%C3%BCck-faq2045).
Möglicherweise können Sie mit dem Verkäufer zur beidseitigen Sicherheit aushandeln, dass Sie per Vorkasse in Höhe von 50% zahlen und die restlichen 50% binnen einer Woche nach Erhalt der Ware.
Ich hoffe, Ihre Frage angemessen beantwortet zu haben und stehe Ihnen im Falle einer Nachfrage natürlich sehr gerne über die „Nachfrageoption" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner, LL.M.
Rechtsanwältin
auf Grundlage Ihrer Angaben darf ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Estland ist seit 01.05.2004 Mitglied der Europäischen Union. Somit sind die unionsrechtlichen Vorschriften anwendbar. Insbesondere ist die Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen; kurz: Brüssel Ia-VO) unmittelbar anwendbar. Gemäß Art. 7 Nr. 1 lit. a und b Brüssel Ia-VO können Sie den Verkäufer im Falle der Nichtlieferung der Ware in Deutschland verklagen, da hier der Erfüllungsort wäre, und mit dem erlangten deutschen Titel die Vollstreckung in Estland betreiben. Der deutsche Titel ist aufgrund der unmittelbaren Anwendbarkeit der Brüssel Ia-VO in Estland nach den estländischen Vollstreckungsvorschriften problemlos vollstreckbar.
Im Übrigen gibt es auch auf Europäischer Ebene ein Mahnverfahren nach der Verordnung (EU) Nr. 1896/2006, wonach Sie im Falle der Nichtlieferung und vergeblicher Mahnung, den Rücktritt erklären und den geleisteten Betrag zurückfordern können.
Insgesamt betrachtet haben Sie daher sehr wohl die Möglichkeit, Ihre Rechte durchzusetzen.
Zwecks Rückforderung einer Paypal-Zahlung bietet Paypal Folgendes an:
„[i]Sie können eine Zahlung nicht stornieren, wenn sie schon abgeschlossen ist.
Wenn Sie eine abgeschlossene Zahlung stornieren wollen, schreiben Sie dem Empfänger eine E-Mail und fordern Sie eine Rückzahlung. Die E-Mail-Adresse des Empfängers finden Sie auf der Seite "Aktivitäten" unter der entsprechenden Zahlung.
Wenn Sie für die Zahlung ein Problem melden wollen, können Sie dies unter Konfliktlösungen tun (innerhalb von 180 Tagen nach der Zahlung). Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, mit dem Verkäufer über Ihr PayPal-Konto in Kontakt zu treten und das Problem gemeinsam zu lösen. Falls das nicht gelingt, haben Sie 20 Tage Zeit, einen Antrag auf Käuferschutz zu stellen. Wir prüfen dann den Fall und treffen eine Entscheidung[/i]." (https://www.paypal.com/de/smarthelp/article/wie-bekomme-ich-mein-geld-aus-einer-paypal-zahlung-zur%C3%BCck-faq2045).
Möglicherweise können Sie mit dem Verkäufer zur beidseitigen Sicherheit aushandeln, dass Sie per Vorkasse in Höhe von 50% zahlen und die restlichen 50% binnen einer Woche nach Erhalt der Ware.
Ich hoffe, Ihre Frage angemessen beantwortet zu haben und stehe Ihnen im Falle einer Nachfrage natürlich sehr gerne über die „Nachfrageoption" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Victoria Meixner, LL.M.
Rechtsanwältin