Kauf Neuwagen mit Lackschaden

1. November 2021 15:42 |
Preis: 100,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Habe ich als Käufer eines Neuwagens das Recht, eine Nachbesserung oder Preisnachlass zu verlangen, wenn ich kurz nach der Übergabe kleine Lackschäden am Fahrzeug feststelle?

Ja, auch kleinere Lackschäden an einem fabrikneuen Fahrzeug gelten als Mangel. Der Verkäufer hat das Recht, diese auszubessern.Der Verkäufer muss alle damit verbundenen Kosten tragen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag aufgrund solcher Bagatellmängel ist jedoch nicht möglich. Ein Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung wäre nur möglich, wenn der Verkäufer die Nachbesserung nicht ordnungsgemäß durchführt.

1 Stunde nach der formellen Übergabe des Neufahrzeuges, finde ich an der Fahrzeugseite 3 KLEINE, dicht beieinander liegende, steinschlagähnliche Lackschäden. Also zurück zu dem Händler.
Der Verkäufer ist erstaunt und holt den Fahrzeugaufbereiter hinzu,
Der sagt ja, er kenne das, aber er könne das nicht beheben, da müsse ein Lackierer ran.

Meine Sichtweise: a) Einen Neuwagen erwarte ich mängelfrei
b) Auspolieren wie der Verkäufer es möchte, verringert die Lackdicke
c) Bei einem Neuwagen erwarte ich nicht, dass auch nur geringste Lackschäden
vorhanden sind, und erst recht nicht, dass mit Lack nachgearbeitet werden muss.
Handelt ess sich um einen Mangel ?
Ist ein Preisnachlass oder eine Fahrzeugrückgabe üblich, alternativ, sicher rechtlich durchsetzbar ?
Gibt es Fälle, wobei die Schadensgeringfügigkeit keinen Ersatzanspruch erwarten lässt ?
Wie melde ich meinen Anspruch bei dem Händler an ?
1. November 2021 | 16:21

Antwort

von


(2736)
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ja, auch kleinere Lackschäden sind bei einem fabrikneuen Fahrzeug als Mangel anzusehen. Der Verkäufer hat aber das Recht, diese kleinen Lackschäden auszubessern.

Dies muss aber bei einem Neuwagen fachgerecht und in Werksqualität erfolgen, es darf zu keiner signifikanten Wertminderung kommen (LG Wuppertal, 27.05.2020 - 17 O 337/19). Zudem muss der Verkäufer sämtliche Kosten, inklusive Transport zum Lackierer und zurück tragen.

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist aufgrund solcher Bagatellmängel allerdings nicht möglich, bei entsprechender Nachbesserung gilt das Fahrzeug als fabrikneu (vgl. OLG Hamm, 17.11.2011 - I-28 U 109/11). Ein Rücktritt oder eine Kaufpreisminderung wäre nur möglich, wenn der Verkäufer die Nachbesserung nicht ordnungsgemäß durchführt.

Zur Anmeldung der Ansprüche reicht ein kurzes Schreiben an den Händler unter Hinweis auf die bei Übergabe bereits vorhandenen Lackschäden und Aufforderung zur Nacherfüllung. Eine Beweissicherung durch Fotos und Zeugen sollte vor Rückgabe an den Händler erfolgen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Jan Wilking

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