Kann seine erste Frau durch die Heirat mehr Unterhalt fordern, muss ich diesen Unterhalt mitzahlen o

30. Mai 2006 16:17 |
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Familienrecht


Guten Tag zusammen,

ich hab eine Frage. Mein Lebenspartner und ich möchten jetzt heiraten. Er hat 2 Kinder aus erster Ehe für die er jeweils 150 Euro also 300 Euro insgesammt zahlt. Er verdient jetzt 1200 Euro. Nach der Heirat hat er ca. 1600 Euro netto. Wir haben auch ein gemeinsamen Kind (14 Wochen). Ich hab einen geringfügigen Job 400 Euro, 154 Euro Kindergeld und 300 Euro Erziehungsgeld. Kann seine erste Frau durch die Heirat mehr Unterhalt fordern? Muss ich diesen Unterhalt mitzahlen oder darf mein Geld nicht mit rein gerechnet werden? Ich weiss das es denn Selbstbehalt für Väter von 890 Euro gibt. Aber bei neuer Familie muss er doch Höhre sein?

Vielen Dank im voraus.
Leider kann ich nicht mehr Geld bieten, da ich finanziell nicht gut stehen.

Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Fragestellerin,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage und kann Ihnen diesbezüglich folgendes mitteilen:

Ist der Unterhaltspflichtige wieder verheiratet und verfügt der neue Ehepartner über kein oder nur über ein geringes Einkommen, ist bei der Ermittlung des Unterhalts der Kinder der Anspruch auf Unterhalt des neuen Ehegatten zu berücksichtigen, da Sie gleichrangig neben den Kindern stehen. Dasselbe gilt für Ihr eigenes Kind.

Eine Änderung des Selbstbehaltes ist grundsätzlich möglich.


Grundsätzlich kann es zu einer Änderungsklage des titulierten Unterhaltsanspruches kommen, wenn eine wesentliche Veränderung in den Vermögensverhältnissen Ihres Lebensgefährten eingetreten ist.Diese muss dann aber von der Gegenseite betrieben werden.


Ich hoffe, dass ich Ihnen im Rahmen der Erstberatung auf Grund Ihrer Angaben eine erste rechtliche Orientierung geben konnte. Bitte beachten Sie, dass auf Grund von Umständen, die der Bearbeiterin nicht bekannt sind, sich eine anderweitige rechtliche Beurteilung ergeben kann.

Diese Materie ist, wie Sie oben entnehmen könne, unwahrscheinlich komplex und schwierig. Sie hängt von sehr vielen Umständen ab, die hier nicht alle geklärt werden können. Daher ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Ich würde Ihnen empfehlen, zu einer Beratungsstelle zu gehen, welche sich mit dem ganzen Sachverhalt auseinandersetzen kann oder einen Anwalt unter Vorlegung aller Umstände aufzusuchen.


Für Ihre Zukunft wünsche ich Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Christine Gerlach
Rechtsanwältin
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