6. März 2005
|
22:09
Antwort
vonRechtsanwalt Klaus Wille
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vielen Dank für Ihre Anfrage.
dies wird nicht ohne weiteres gehen. Denn damit wird das (einzige) Vermögen den anderen Gläubigern entzogen. In der Wohlverhaltenssphase müssen aber alle Gläubiger gleich behandelt werden.
Was Sie vorhaben ist schlichtweg eine Umgehung, die u.U. sogar negative Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren haben könnte. Sie sollten daher bis zum Ablauf der Wohlverhaltenssphase abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Klaus Wille
Rückfrage vom Fragesteller
6. März 2005 | 23:10
Die Gläubiger, eine Bank, hat keine Forderungen gestellt. Sie ist im Besitz von Grundpfandrechten von 4 Eigentumswohnungen.
Man wollte mich sofort schuldenfrei stellen, hat das aber wegen eines Verfahrensfehlers nicht durchsetzen können.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
8. Juni 2005 | 16:50
Sehr geehrte Damen und Herren,
schön, daß wir Ihnen helfen konnten.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt