Kann ich meinen Hausrat an meine Söhne verschenken, obwohl ich in der Wohlverhaltensphase bin?

| 6. März 2005 21:28 |
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Erbrecht


Beantwortet von


16:50
Ich habe einen Insolvenzantrag gestellt und die Wohlverhaltensphase endet 2011.


Meine Frage:
Kann ich meinen 2 Söhnen den Hausrat schenken, mit Nutzungsrecht für mich bis zu meinem Ableben? Sie sollen, falls mir was passiert, wenigstens die Dinge nehmen können, an denen sie interessiert sind?
Sie müßten ein Erbe ablehnen, da sie die Schulden, die ich von meinem Mann geerbt habe nicht übernehmen können.

Wenn ja, hätte ich gerne die Textform, wie man das formuliert.

6. März 2005 | 22:09

Antwort

von


(163)
Waidmarkt 11
50676 Köln
Tel: 0221-79077052
Web: https://www.anwalt-wille.de
E-Mail: anwalt@anwalt-wille.de
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

dies wird nicht ohne weiteres gehen. Denn damit wird das (einzige) Vermögen den anderen Gläubigern entzogen. In der Wohlverhaltenssphase müssen aber alle Gläubiger gleich behandelt werden.

Was Sie vorhaben ist schlichtweg eine Umgehung, die u.U. sogar negative Auswirkungen auf das Insolvenzverfahren haben könnte. Sie sollten daher bis zum Ablauf der Wohlverhaltenssphase abwarten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt






Rechtsanwalt Klaus Wille

Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2005 | 23:10

Die Gläubiger, eine Bank, hat keine Forderungen gestellt. Sie ist im Besitz von Grundpfandrechten von 4 Eigentumswohnungen.
Man wollte mich sofort schuldenfrei stellen, hat das aber wegen eines Verfahrensfehlers nicht durchsetzen können.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. Juni 2005 | 16:50

Sehr geehrte Damen und Herren,

schön, daß wir Ihnen helfen konnten.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Wille
Rechtsanwalt

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