Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Wenn das Insolvenzverfahren mit der Restschuldbefreiung abgeschlossen wurde, sind Ihrer Ex-Freundin die restlichen Schulden erlassen worden. In diesem Fall können Sie Ihren Anspruch leider nicht mehr durchsetzen. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine für Sie günstigere Antwort geben kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-