herzlichen Dank für Ihre Anfrage. Gerne möchte ich Ihnen diese wie folgt beantworten:
Sofern Sie eine nicht begründete Forderung abgewehrt haben, können Sie die Ihnen damit verbunden entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes bei der Gegenseite geltend machen.
Voraussetzung ist insoweit zum einen, dass die von der Gegenseite aufgemachte Forderung unberechtigt ist und zum anderen, dass die Ihnen entstandenen Kosten zur Abwehr notwendig waren.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich den ersten Punkt nicht zu beurteilen vermag.
Wenngleich man aufgrund der Tatsache, dass die Gegenseite die Forderung nicht weiter verfolgt hat, natürlich auf deren Nichtberechtigung schließen mag, ist damit keine rechtsverbindliche Feststellung hierüber verbunden, wie dies im Falle eines abweisenden richterlichen Urteils gegeben wäre.
Was die Anwaltskosten angeht, so scheinen diese korrekt auf Basis des geltend gemachten Gegenstandswerts abgerechnet worden zu sein. Diese sind Ihnen auch notwendiger Weise dadurch entstanden, dass Sie mit Ihren eigenen Versuchen zur Forderungsabwehr zunächst scheiterten, sich also juristischer Hilfe bedienen mussten.
Es dürfte sich daher in jedem Fall lohnen, eine Erstattung von der Gegenseite einzufordern. Beachten Sie aber bitte, dass Sie diese Forderung selbst rechtshängig machen müssten, sofern sich die Gegenseite weigert, freiwillig Zahlungen zu erbringen.
In diesem Falle würde dann im Verfahren mit geprüft werden, ob die seinerseits von der Gegenseite aufgemachte Forderung begründet war oder nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und beantworte Ihnen gerne eventuell aufkommende Nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
Das bedeutet, wenn ich Sie recht verstehe, dass ich im Falle einer Geltendmachung meines Anspruches Gefahr laufe, dass ein Gericht meine Anfechtung doch noch für ungültig bzw. die nicht gerichtlich geltend gemachte Forderung der Gegenseite für rechtens erklären kann? Denn dann ist es für mich eine Abwägungsfrage ob ich auf 1000 Euro verzichte oder 12500 Euro riskiere.
Recht herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Sehr geehrter Mandant,
ja, das ist korrekt. Sofern die Gegenseite Ihre Kosten freiwillig erstattet, wäre das Problem gelöst, weshalb sich ein Versuch mit Zahlungsaufforderung für Sie in jedem Fall lohnt.
Sofern dann keine Zahlung erfolgt, müssten Sie klagen und das Gericht würde dann prüfen, ob die Forderung der Gegenseite unberechtigt war. Ist dies der Fall, bekommen Sie alle Kosten, außergerichtlich wie gerichtlich erstattet.
Sollte das Gericht dies anders sehen, würden die Kosten zu Ihren Lasten bestehen bleiben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mangels Kenntnis der genauen Umstände Ihres Falles nicht beurteilen kann, ob an der Forderung der Gegenseite "etwas dran" war oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin