Kann ich den Verlust von ca. 2000,- Euro monatlich durch selbstständig machen in einer neuen Unterha

3. August 2007 18:13 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin seit 2006 geschieden, zahle Ehegattenunterhalt und Kindesunterhalt für 2 Kinder (11 Jahre).

Zu 90% werde ich in diesem Jahr ZUM 31.03.08, spätestens ZUM 30.06.08 gekündigt, da bei meinem Arbeitgeber ein umfangreiches Entlassungsprogramm läuft. Da ich 49 Jahre alt bin, Arbeit aus eigener Erfahrung (diverse erfolglose Bewerbungen)wohl nicht zu erhalten ist, plane ich mich zukunftssichernd (auch bezüglich künftigen Unterhalts) zum 01.10.07 selbstständig zu machen, damit die wirtschaftliche Existenz aller Betroffenen gesichert bleibt.

Mind. im ersten Jahr werde ich einen monatlichen Verlust von ca. EUR 2.000,00 machen. Für die Bank habe ich bereits einen Businessplan erstellt, mein Steuerberater würde den o.g. monatlichen Verlust entsprechend dokumentieren.

Nun zu meiner Frage: Kann ich den o. g. Verlust in einer neuen Unterhaltsberechnung geltend machen?
3. August 2007 | 19:15

Antwort

von


(219)
Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604
Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail: info@kanzlei-plewe.de
Sehr geehrter Fragesteller,

leider läßt sich Ihre Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten, da derartige Fragen vom Gericht im Rahmen der Ermessensausübung beantwortet werden, d.h. es kommt darauf an, wie ein Gericht dies sieht.

Ihr Vorhaben klingt schlüssig und verantwortungsvoll. Allerdings besteht das Risiko, dass ein Gericht dies anders sieht und ein solches vorauseilendes Vorhaben, welches zunächst zu einer Unterhaltsreduzierung führt, nicht als zulässig ansieht. Denn schließlich ist es nicht zu 100% sicher, dass Sie Ihre Arbeitsstelle verlieren werden und es ist auch nicht zu 100% sicher (sondern nur überwiegend wahrscheinlich), dass Sie keine Anschlussarbeitsstelle finden werden. Hier wird es auf viele Einzelheiten Ihres Falles ankommen, u.a. auch auf die Zukunftsperspektive Ihres Unternehmens und auf die Frage wie sicher ein Erfolg voraussehbar ist.

Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass Sie Ihren minderjährigen Kindern gegenüber gesteigert unterhaltspflichtig sind, d.h., dass Sie notfalls einen Nebenjob annehmen müssen, um den Unterhalt sicher stellen zu können.
Auch ist der steuerliche Verlust nicht unbedingt in vollem Umfang unterhaltsrechtlich abziehbar, da im Unterhaltsrecht und im Steuerrecht unterschiedliche Regeln gelten.

Ich empfehle Ihnen, dies (wenn möglich) mit Ihrer Ex-Frau zu besprechen und eine Regelung zu treffen, denn möglicherweise möchte sie später auch lieber von einem aufstrebenden Unternehmen profitieren als auf Unterhalt angewiesen zu sein, der auf Basis von Arbeitslosengeld berechnet wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Karin Plewe
Rechtsanwältin

info@kanzlei-plewe.de


Rechtsanwältin Karin Plewe
Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

ANTWORT VON

(219)

Marktstätte 32
78462 Konstanz
Tel: 07531 - 808 798
Tel: : 07751 - 802 604

Web: https://www.kanzlei-plewe.de
E-Mail: info@kanzlei-plewe.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Vertragsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Erbrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...