4. März 2010
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13:30
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Da die Gegenseite sich anwaltlichen Beistands bedient, rege ich an, dass Sie sich ebenfalls anwaltlich vertreten lassen.
In der Sache genügt jedenfalls nicht die Behauptung des Käufers, dass es sich bei der erworbenen Jacke um eine Fälschung handelt.
Will der Käufer hieraus Ansprüche herleiten, muss er schon seiner Darlegungs- und Beweislast genügen. Eine Rückzahlung des Kaufpreises sollten Sie derzeit auf keinen Fall veranlassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Rechtsanwalt Karlheinz Roth