Käufer Immobilie zahlt nicht

1. Oktober 2009 15:06 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Sachverhalt: Ich habe vor 5 Monaten ein altes Haus verkauft. Der Kaufpreis deckt genau den Restkreditbetrag der erstrangigen Gläubigerbank.

Ich bin völlig Mittellos und ohne pfändbares Einkommen.

Der Kaufpreis wurde durch den Notar vor 4 Monaten fällig gestellt.
Die Käuferin hat einen Teilbetrag in Höhe von 20 % aus privaten Mitteln direkt an meine Gläubigerbank bezahltl Das Haus wurde übergeben. Die Käuferin hat das Haus bereits entkernt´, und wohnt prov. in dem Objekt.
Der Restbetrag kann nun wahrsch. nicht mehr bezahlt werden, da die Käuferin keinen Kredit für die Restsumme bekommt.
Die Bank hat mitgeteilt, dass sie nur noch 3 Wochen wartet, dann wird sie die Anzahlung an die Käuferin zurücküberweisen und will von mir wieder die Raten haben.

Im Notarvertrag steht, dass ich jederzeit eine vollstreckbare Ausfertigung bekomme.

Was muss ich tun, damit ich die geleistete Anzahlung als Schadenersatz pfänden kann?

Wie sollte ich am besten weiter vorgehen wenn fest steht, dass die Käuferin den Rest nicht zahlen kann?

Vom KV zurücktreten`? Allerdings steht im Vertrag nichts von einem Rücktrittsrecht.
1. Oktober 2009 | 17:07

Antwort

von


(2932)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


hier sollten Sie beim Notar sofort um die vollstreckbare Ausfertigung ersuchen und dann nach Fristsetzung die Zwangsvollstreckung betreiben, sofern es Ihnen um die Erfüllung des Vertrages geht..

Dabei ist der Kaufvertrag ebenso zu prüfen, wie die Vereinbarung mit der Gläubigerbank. Denn wenn diese die 20% vorbehaltlos angenommen hat, wird diese gar nicht so ohne weiteres den Kaufpreis zurückzahlen können, wobei aber eine genaue Vertragsprüfung wichtig ist.

Es besteht auch die Möglichkeit, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung von der Käuferin zu forden, wenn diese die oben genannte Frist hat verstreichen lassen. Dieses Recht steht Ihnen nach dem Gesetz zu, so dass es nicht einer vertraglichen Rücktrittsklausel bedarf.

Dabei haben Sie dann auch die Möglichkeit, im Wege des vorläufigen Zahlungsverbotes der Gläubigerbank untersagen zu lassen, Gelder an die Käuferin zu zahlen. Denn vermutlich wird bei einer Auszahlung dises Geld " weg sein", so dass hier Eile geboten ist, sowohl hinsichtlich der Fristsetzung als auch des Zahlungsverbotes.

Ich würde Ihnen dringend empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da hier nicht nur die genaue Vertragsprüfung, sondern auch einzelne Vollstreckungsmaßnahmen geboten sind.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle.


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