1. Oktober 2009
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17:07
Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
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hier sollten Sie beim Notar sofort um die vollstreckbare Ausfertigung ersuchen und dann nach Fristsetzung die Zwangsvollstreckung betreiben, sofern es Ihnen um die Erfüllung des Vertrages geht..
Dabei ist der Kaufvertrag ebenso zu prüfen, wie die Vereinbarung mit der Gläubigerbank. Denn wenn diese die 20% vorbehaltlos angenommen hat, wird diese gar nicht so ohne weiteres den Kaufpreis zurückzahlen können, wobei aber eine genaue Vertragsprüfung wichtig ist.
Es besteht auch die Möglichkeit, nach Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung von der Käuferin zu forden, wenn diese die oben genannte Frist hat verstreichen lassen. Dieses Recht steht Ihnen nach dem Gesetz zu, so dass es nicht einer vertraglichen Rücktrittsklausel bedarf.
Dabei haben Sie dann auch die Möglichkeit, im Wege des vorläufigen Zahlungsverbotes der Gläubigerbank untersagen zu lassen, Gelder an die Käuferin zu zahlen. Denn vermutlich wird bei einer Auszahlung dises Geld " weg sein", so dass hier Eile geboten ist, sowohl hinsichtlich der Fristsetzung als auch des Zahlungsverbotes.
Ich würde Ihnen dringend empfehlen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da hier nicht nur die genaue Vertragsprüfung, sondern auch einzelne Vollstreckungsmaßnahmen geboten sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle.