27. April 2025
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21:38
Antwort
vonRechtsanwältin Lisbeth Bechtel
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der Geschäftsführer kann Gewinn nur in Umfang seines 50% Anteil in Aktien investieren, die weiteren 50% nur, wenn der/die anderen Gesellschafter zustimmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion betätigen.
Eine Kündigung wäre bei Verstoß gegen diese Grundsätze möglich.
Mit freundlichen Grüßen,
Lisbeth Bechtel
Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Lisbeth Bechtel