Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage hat einen bedeutenden wirtschaftlichen Hintergrund, weshalb grundsätzlich Ihr Einsatz von 20,00 € nicht ausreicht, um eine vollständige und abschließende Erstberatung zu erhalten.
Unter Beachtung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Fragen daher wie folgt:
1.) Jeder kann Insolvenz anmelden, wenn Zahlungsunfähigkeit besteht, ein Komplementär einer KG ebenso wie eine Privatperson oder ein Geschäftsführer einer Gesellschaft etc. Hindern können Sie den Gegner hieran nicht.
2.) Sie sollten in jedem Fall Strafanzeige wegen Untreue sowie sämtlicher weiterer in Betracht kommender Straftatbestände erstatten. Dies können Sie mündlich bei der zuständigen Polizeibehörde oder auch schriftlich tun.
3.) Die zivilrechtlichen Ansprüche auf Zahlung Ihrer Einlage und Gewinnanteile müssen / können Sie ebenfalls titulieren lassen, da Ihre Ansprüche sonst in frühestens drei Jahren, bei vorsätzlich begangener Straftat in 10 Jahren verjähren. Den Anspruch auf Zahlung der Einlage müssen Sie allerdings als Kommanditist der KG geltend machen und auch Zahlung an die KG verlangen, da Ihnen als Privatperson der Anspruch auf Rückzahlung der Einlage nicht zusteht.
Die tatsächliche Möglichkeit der Realisierung der Ansprüche ist aber im Hinblick auf die Insolvenz äußerst fraglich.
Bitte beachten Sie, daß sich die Beantwortung der Fragen ausschließlich an dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt orientiert. Ergänzungen und Veränderungen der Sachlage können die hier erfolgten Angaben unrichtig werden lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Terlinden
Rechtsanwältin