19. September 2023
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11:24
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Richtig, was Ihnen zutreffend ursprünglich als Gebraucht verkauft wurde, kann nicht plötzlich dann wieder als Neufahrzeug verkauft werden, wobei der Umbau des Fahrzeuges ebenfalls dieses ausschließt.
Im Einzelnen:
Es dürfen insbesondere noch keine Vorbesitzer vorhanden sein, was hier aber der Fall ist.
Zudem muss es im Urzustand hergestellt worden sein und dann eine Verkauf eine Rolle spielen.
Auch das liegt wegen des Umbaus nicht vor.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg