Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
wirklich seriös kann ich Ihre Frage nur beantworten, wenn ich den Kaufvertrag in seinem gesamten Wortlaut kenne. Sie können mir diesen gern per e-mail übersenden.
Zunächst ist meine Einschätzung, daß Sie für die geltend gemachten Mängel nicht haften und den Wagen nicht zurücknehmen müssen.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Wahrnehmung von Rechten aus schuldrechtlichen Verträgen umfaßt, sind auch etwaige Gutachterkosten mitversichert. Die Mängel des Fahrzeugs sind jedoch nach Ihrer Darstellung unstreitig, so daß es auf die Rechtsfrage ankommt, ob Sie die Gewährleistung dafür übernehmen müssen. Dies kann ein Gutachter nicht beantworten.
Bitte übersenden Sie noch den Kaufvertrag, damit ich Ihnen eine fundiertere Antwort geben kann!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
wirklich seriös kann ich Ihre Frage nur beantworten, wenn ich den Kaufvertrag in seinem gesamten Wortlaut kenne. Sie können mir diesen gern per e-mail übersenden.
Zunächst ist meine Einschätzung, daß Sie für die geltend gemachten Mängel nicht haften und den Wagen nicht zurücknehmen müssen.
Wenn Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Wahrnehmung von Rechten aus schuldrechtlichen Verträgen umfaßt, sind auch etwaige Gutachterkosten mitversichert. Die Mängel des Fahrzeugs sind jedoch nach Ihrer Darstellung unstreitig, so daß es auf die Rechtsfrage ankommt, ob Sie die Gewährleistung dafür übernehmen müssen. Dies kann ein Gutachter nicht beantworten.
Bitte übersenden Sie noch den Kaufvertrag, damit ich Ihnen eine fundiertere Antwort geben kann!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt