KFZ Leasing-Rückgabe - ca. 3.000EUR Differenz nicht zu akzeptieren!

15. Februar 2013 12:54 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,

darf ich Ihnen folgenden Fall schildern? (siehe bitte Anhang)

Habe folgende Fragen:

1.) Erste Einschätzung Ihrerseits
2.) Vermeidung SCHUFA
3.) Rechtschutz? Welche Versicherung kommt in Frage? Familie oder Verkehrsrecht?

Viele Grüße,

FJP




Verlauf:
**************************************************************************************
Datum Wer/was Aktion
27.11.12 FJP Rückgabe KFZ bei Herrn...
30.11.12 Dekra Besichtigung Dekra Herrn ...
30.11.12 FJP Zusendung per email-meinerseits Rechnung LVM-Schaden hinten
02.12.12 Dekra Erstellung Gutachten seitens DEKRA
Soweit Ok, außer Pkt. 3
Restspuren 2702,00 EUR, Tür hinten links
Schaden wurde professionell rep. , Lackschichtdicke +10ymm
07.12.12 MB unprofessionelle Zusendung Gutachten per email 10,2MB
07.12.12 FJP 14.18 Uhr sofortige Rückantwort per email, dass ich das Gutachten
nicht akzeptiere
12.12.12 MB 12.55 Uhr // Soll Übernahmeprotokoll unterschreiben?
09.01.13 MB-Leasing Hinweis nicht einverstanden/erster Hinweis auf zweites Gutachten
durch MB
18.01.13 FJP Anruf bei der MB-Leasing mit der Bitte um neuen Gutachter Termin
29.01.13 MB-Leasing Lastschrift über 6412,86 EUR
30.01.13 FJP Lastschriftrückgabe wg. Widerspruch
30.01.13 FJP FAX Anmahnung mit der Bitte um Terminvorschlag für 2.
Gutachten bis Ende KW7
31.01.13 MB-Leasing Ja-Beauftragung seitens MB TÜV Süd für 2.Gutachten
05.02.13 MB-Leasing Anruf -Fahrzeug verkauft :-) kein Gutachten mehr möglich!
FJP Bitte um schriftliche Stellungnahme// Hinweis meinerseits
Rechnung über ca. 3.500EUR würde ich umgehend begleichen!
12.02.13 MB-Leasing Androhung Inkassobüro
Androhung SCHUFA Forderungsübergabe an Inkassobüro
Frist 19.02.2013!

13.02.13 FJP Kontaktaufnahme Anwalt
Vermeidung SCHUFA Eintrag
Gerichtsstand
Rechtsschutz
******************************************************************************************************,
Anschreiben an Leasing-Bank

xxx, den 30.01.2013

Leasingvertrags-Nr. XXX-Ihr Schreiben vom 09.01.2013
„Warten auf Godot"?


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie am 06.12.2012 per email und 18.01.2013 schon telefonisch mitgeteilt, widerspreche ich dem Dekra-Gutachten vom 02.12.2012 sowie der daraus resultierenden Vertragsrechnung.

Ich bin damit nicht einverstanden!

Das Verfahren der Fahrzeugrückgabe ist äußerst träge. Ich habe bis dato keinen Terminvorschlag von Ihrer Niederlassung in XXXX erhalten. Weder eine Beratung noch ein „professioneller Rückgabeservice" ist festzustellen. Man meldet sich einfach nicht, -unglaublich...!

Das erwähnte Rückgabeprotokoll liegt mir nicht vor und wurde mir nicht zugesandt. Eine Terminabsprache für ein Gegengutachten ist seit dem Dezember nicht möglich. Die technischen Einzelheiten möchten Sie bitte aus dem Email Schriftverkehr entnehmen.

Bitte dementsprechend noch mal um einen Terminvorschlag bis Ende nächster Woche, damit wir in diesem Dossier zeitnah eine einvernehmliche Lösung finden können. Vielen Dank.

Ihre Lastschrift vom 29.01.2013 über 6412,86 EUR habe ich zurückgegeben.

Mit freundlichen Grüßen aus XXXX,


FJP

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

1) Ohne Einsicht in den Vertrag und das Gutachten ist eine Einschätzung nur sehr schwer möglich. Hierzu wird Ihnen aber der Kollege vor Ort, welchen Sie laut Sachverhalt am 13. Februar beauftragt haben, sicherlich kompetent Auskunft erteilen.
Grundsätzlich ist es unsere Erfahrung, dass kaum ein Leasingvertrag in der Gesamtheit seiner Regelungstruktur die rechtlichen Änderungen seiner Laufzeit "überlebt". Klauseln zum Restwertausgleich, zu Andienungsrechten etc. erweisen sich häufig als nicht (mehr) zulässig und damit (teilweise) unwirksam. Hieraus könnte sich auch in Ihrem Fall ein Argumentationssprektrum ergeben.

2) Bereits die Einschaltung eines Rechtsanwaltes wird verhindern, dass ein negativer Schufaeintrag erwirkt wird. Streitige Forderungen haben in der Schufa nichts verloren, weswegen bereits das erste Scheiben Ihres Rechtsanwaltes einem solchen Eintrag im Wege steht.

3) Auch diese Frage kann ich Ihnen leider nur tendenziell beantworten. Angesichts der in unserem Hause gemachten Erfahrungen, deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung lediglich Unfälle und dergleichen ab. Streitigkeiten aus vertraglichen Schuldverhältnisses wie vorliegend, werden erfahrungsgemäß nicht abgedeckt.
Bitte sehen Sie Ihren Vertrag, den Sie unter dem Betreff "Familie" abgekürzt haben, einmal durch, ob hier ein Vertragsrechtsschutz enthalten ist, dieser könnte dann ggf. den vorliegenden Streit abdecken.
Wenn Ihre Frage aber darauf gerichtet ist, welchen Vertrag Sie nun abschließen sollten, so muss ich Sie leider enttäuschen. Eine Versicherung, welche Sie jetzt erst abschließen wollen, wird den Schaden aus dem bereits eingetretenen Rechtsschutzfall nicht übernehmen.

Ich hoffe Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben. Sollten nocht Unklarheiten bestehen, so benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass diese Webseite lediglich dazu dient, Ihnen einen erste Einschätzung zur Rechtslage zu liefern. Eine ausführliche und persönliche Beratung soll und kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Jan-Torben Callsen, Rechtsanwalt
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