KAPITALANLAGE MOBBING MIETER D. AND. EIGENTÜMER

21. Juli 2012 15:33 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt,

ich besitze eine Wohnung als Kapitalanlage.

Meine Wohnung wurde in 2011 an zwei junge Damen (Mitte 20) vermietet.
Von Beginn an war der darunter wohnende Eigentümer mit den Worten unterwegs " die werden da nicht lange wohnen" Zeugen hierfür: Die zwei Mieterinnen, ein Besucher sowie ich. Es entstand fortgesetztes Mobbing. Die Mieterinnen haben nun gekündigt. Ob die Ursache ausschließlich durch das Mobbing verursacht wurde, muß noch eroiert werden.
Fragen:
1. Welche Möglichkeiten habe ich das Mobbing für die Zukunft und damit eine wirtschaftliche Schädigung vor Beginn eines neuen Mietverhältnisses (z.B. wg. spielender Kinder-war bei vorherigen Mietern der Fall)zu unterbinden.
2. Was für Möglichkeiten habe ich, wenn ich nun keine neuen, wirtschaftlich gleichwertigen Mieter, ohne Vermietungsunterbruch finde?

Für eine stringente, aussagekräftige Antwort danke ich im Voraus. Ich bin gerne bereit, fallweise (Recherche) zwei oder drei Tage auf die Antwort zu warten
21. Juli 2012 | 16:31

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.

Das Mobben von Mitmietern stellt selbstverständlich eine Vertragsverletzung dar, die Sie nicht dulden müssen. Sie sollten in Zukunft die "Mobber" bei entsprechendem Verhalten abmahnen und, wenn sie ihr Verhalten nicht einstellen, auch den Mietvertrag mit ihnen kündigen. Voraussetzung dafür ist aber eine vorhergehende Abmahnung in der Sie das zu rügende Mobbing-Verhalten beschreiben und die Mieter auffordern, dies einzustellen, andernfalls die Kündigung angedroht wird. Die gemobbten Mieter sollten dann als Zeugen zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch Protokolle anfertigen, die im Fall einer Kündigung mit anschließender Räumungsklage vorgelegt werden können.

Sie werden dann auch Schadensersatz geltend machen können, wenn die Mitmieter kündigen und ein Mietausfall entsteht.

Im gegenwärtigen Zustand ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen - sofern Sie die Mieter hier nicht abgemahnt haben, werden Sie keine Rechte geltend machen können.

Sie können natürlich jetzt noch das gezeigte Mobbing-Verhalten abmahnen und den Mietern androhen, im Wiederholensfall das Mietverhältnis zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen - vorausgesetzt, die Vorfälle liegen noch nicht mehr als 2 bis 3 Wochen zurück.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.



Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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