21. Juli 2012
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16:31
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Schwartmann
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ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf. Bitte beachten Sie aber, dass meine nachstehenden Ausführungen nur eine erste rechtliche Einschätzung auf der Grundlage Ihrer Angaben darstellen können.
Das Mobben von Mitmietern stellt selbstverständlich eine Vertragsverletzung dar, die Sie nicht dulden müssen. Sie sollten in Zukunft die "Mobber" bei entsprechendem Verhalten abmahnen und, wenn sie ihr Verhalten nicht einstellen, auch den Mietvertrag mit ihnen kündigen. Voraussetzung dafür ist aber eine vorhergehende Abmahnung in der Sie das zu rügende Mobbing-Verhalten beschreiben und die Mieter auffordern, dies einzustellen, andernfalls die Kündigung angedroht wird. Die gemobbten Mieter sollten dann als Zeugen zur Verfügung stehen und gegebenenfalls auch Protokolle anfertigen, die im Fall einer Kündigung mit anschließender Räumungsklage vorgelegt werden können.
Sie werden dann auch Schadensersatz geltend machen können, wenn die Mitmieter kündigen und ein Mietausfall entsteht.
Im gegenwärtigen Zustand ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen - sofern Sie die Mieter hier nicht abgemahnt haben, werden Sie keine Rechte geltend machen können.
Sie können natürlich jetzt noch das gezeigte Mobbing-Verhalten abmahnen und den Mietern androhen, im Wiederholensfall das Mietverhältnis zu kündigen und Schadensersatz geltend zu machen - vorausgesetzt, die Vorfälle liegen noch nicht mehr als 2 bis 3 Wochen zurück.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen weitergehende Beratung oder Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht