Jetzt erwartet mein Arbeitgeber auf einmal exakte Auflistung, genaue Stundenzettel, Uhrzeiten, von i
17. April 2012 19:51
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Ich habe eine ganz schnelle, wohl einfach zu beantwortende Frage:
Bisher habe ich bei meiner vergangenen Arbeitsstelle (Vergütung erfolgte über Stunden) meine Netto-Stunden jeweils immer summarisch tagesweise in einer Excel aufgelistet und mit einem "ist das okay so?" dem Arbeitgeber zum Abnicken zugeschickt per Mail. War immer okay so (sie stimmten natürlich auch!). Jetzt, nach Streit und Jobwechsel, sozusagen "nach Tische" erwartet er auf einmal exakte Auflistung, genaue Stundenzettel, Uhrzeiten, von ihm wie mir abgezeichnet "sonst kann ich leider die Abrechnung für Ihren letzten Monat nicht machen" (haha)
Jetzt meine Frage: Dass er mich einfach ärgern will, ist schon klar, nur: ist das rechtens, wenn es bisher unbeanstandet anders ablief?
Der Arbeitsvertrag sagt nichts über die Art der Stundenabrechnung.
-- Einsatz geändert am 17.04.2012 21:36:49
-- Einsatz geändert am 17.04.2012 22:00:43
Eingrenzung vom Fragesteller
17. April 2012 | 19:58
ergänzend: in der excel stand also nicht: 15.03.2012 09:00 - 12:00 - 13:00 - 15:00 Uhr sondern da stand dann eben einfach: 5 h. (Zum Beispiel jetzt nur)
Versendeprotokolle meiner Emails liegen vor.
Eingrenzung vom Fragesteller
17. April 2012 | 21:16
noch präziser: es geht mir einfach um die Frage, ob man sozusagen "nach Tische" auf einmal neue forderungen an die art des stundennachweises stellen darf.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wie Sie mitteilten, war in Ihrem Arbeitsvertrag keine genaue Regelung enthalten, wie der Stundennachweis zu führen ist. Ihr Arbeitgeber hat die von Ihnen eingereichten Tabellen allerdings als Nachweis akzeptiert und auf dieser Grundlage auch Ihre Vergütung berechnet und ausgezahlt. Hiervon kann nun nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht abgewichen werden.
Ein Problem kann sich hier nur dann stellen, wenn Ihr Arbeitgeber bestreitet, dass Sie die für den letzten Monat aufgelisteten Stunden tatsächlich gearbeitet haben. Hier könnten eventuell Sie in einem Prozeß die Beweislast dafür tragen, dass die Stunden tatsächlich geleistet wurden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Nordmann, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Andrea Nordmann
Fachanwältin für Arbeitsrecht