15. Juni 2023
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15:17
Antwort
vonRechtsanwältin Katharina Larverseder
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
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E-Mail: ra-larverseder@mail.de
Vielen Dank für Ihre Frage. Sie schätzen die Situation bereits richtig ein.
In Deutschland werden Unternehmensanteile, die Sie als Vergütung für eine Nebentätigkeit erhalten, in der Regel als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt. Die Besteuerung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte.
Wenn Sie Unternehmensanteile erhalten, die noch nicht in Geld umgewandelt wurden, wird in der Regel noch keine Besteuerung stattfinden. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn Sie die Anteile verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen.
Die Erträge aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen können als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Der Verkauf von Anteilen kann steuerpflichtig sein, und Sie müssen den Gewinn oder Verlust in Ihrer Steuererklärung angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin