Ist eine Nebentaetigkeit nur mit ESOP beim FA anzumelden?

15. Juni 2023 14:28 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Ich bin Angestellter und ziehe in Erwaegung als Nebentaetigkeit ein Startup zu beraten. Die Verguetung erfolgt dafuer nicht in Form von direktem Geldzufluss sondern im Form von Unternehmensanteilen (sog. ESOP, genaugenommen virtuelle Anteile).

Mein Verstaendnis ist, dass hier wie auch bei der Haupttaetigkeit die ESOP/Unternehmensanteile wie Arbeitslohn zu versteuern sind, allerdings nicht zum Zeitpunkt der Zuteilung zum Zuteilungswert sondern zum Zeitpunkt des Verkaufs zum Verkaufswert/Verkaufserloes.

Meine Frage ist: gehe ich recht in der Annahme, dass ich die Erloese/Geldfluesse aus der Nebentaetigkeit als Teil des Arbeitseinkommens einzutragen habe in meine Steuererklaerung in der Zukunft wenn tats. Geld fliesst und bis dahin ich dem Finanzamt keine Anmeldungen oder Zahlungen schuldig bin?
Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Frage. Sie schätzen die Situation bereits richtig ein.

In Deutschland werden Unternehmensanteile, die Sie als Vergütung für eine Nebentätigkeit erhalten, in der Regel als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt. Die Besteuerung erfolgt in der Regel zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einkünfte.

Wenn Sie Unternehmensanteile erhalten, die noch nicht in Geld umgewandelt wurden, wird in der Regel noch keine Besteuerung stattfinden. Die Besteuerung erfolgt erst, wenn Sie die Anteile verkaufen und dabei einen Gewinn erzielen.

Die Erträge aus der Veräußerung von Unternehmensanteilen können als Einkünfte aus Kapitalvermögen behandelt werden. Der Verkauf von Anteilen kann steuerpflichtig sein, und Sie müssen den Gewinn oder Verlust in Ihrer Steuererklärung angeben.

Mit freundlichen Grüßen
Katharina Larverseder, LL.B
Rechtsanwältin


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