9. September 2013
|
16:40
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
sofern Sie alle Ausfälle dokumentiert und stets angezeigt haben sollten, könnte Ihnen ein Sonderkündigungsrecht wegen Unzumutbarkeit am Festhalten des Vertrages zustehen.
Wenn der eine Komplettausfall allerdings das letzte größere Ereignis gewesen ist und es aber sonst relativ stabil lief, also speziell in den letzten Tagen/Wochen/Monaten, so reicht dies für eine fristlose Kündigung noch nicht aus.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, die ordentliche Kündigung auszusprechen unter hinweis auf den letzten großen Ausfall und ab diesem Zeitpunkt auch jeden Ausfall zu dokumentieren und anzuzeigen.
Wenn es innerhalb eines Monats dann zu mehr Ausfällen als insgesamt 24 Stunden kommen sollte, könnten Sie fristlos kündigen, da gewisse kleinere Ausfälle immer noch im Bereich der "Normalität" sind.