14. April 2009
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22:06
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Der Anbieter muß die Gebührenerhöhung im Voraus ankündigen, allerdings kann dies auch bereits bei Vertragsabschluß passieren. Sie sollten daher den Vertrag genau durchlesen, ob diese Gebührenerhöhung darin erhalten ist. Wenn sie nicht in dem Vertrag geregelt ist, müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen.
Sollten die Anwälte hartnäckig bleiben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt hinzuziehen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.