Internet- Attacke

6. Juni 2011 21:19 |
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Internetrecht, Computerrecht


Hallo,

ich bin seit ca.4 Monaten getrennt. Mein Ex- Partner versucht alles, um zu verhindern, dass ich mit unserem Sohn München verlasse (ich habe das Sorgerecht).Da das Leben hier aber viel zu teuer ist, können wir nicht hier bleiben.
Nun zu meinem eigentlichen Problem: Ich bewerbe mich seit ca 4 Monaten (hauptsächlich im Internet)Anfangs habe ich noch Empfangsbestätigungen bekommen, dann nicht mal mehr das. Vor kurzem habe ich herausgefunden, daß mein Ex- Partner sich monatelang in meinen Account eingeloggt hat (er versucht es immer noch) meine sämtlichen Mails gelesen hat (auch Korrespondenz mit meiner Anwältin usw.).Schlimmer ist aber noch, dass er mit großer Wahrscheinlichkeit auch Mails von potentiellen Arbeitgebern gelöscht hat.
Was kann ich tun? Kann ich es ihm auf irgend eine Art nachweisen? Soll ich zur Polizei gehen?

Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Sie müssten zunächst klären, ob Ihr Ex-Partner wirklich mails von potentiellen Arbeitgebern gelöscht hat. Dies müsste eventuell bei den möglichen Arbeitgebern geprüft werden. Den Nachweis könnte man wohl führen, wenn es einen technischen Beweis gibt. Sie können grundsätzlich Strafanzeige erstatten und die Staatsanwaltschaft könnte auch die technischen Untersuchungen veranlassen, allerdings halte ich dies nicht für wahrscheinlich. Es ist leider unklar ob Sie wirklich einen Schaden erlitten haben, denn dafür müssten Sie nachweisen können, dass ein Arbeitgeber Sie wirklich eingestellt hätte und das dies nun nicht mehr möglich ist.

Es kommt aber eine Strafbarkeit nach § 202 a StGB in Betracht. Problem wird die Beweisführung sein. Gerade bei Taten nach einer Beziehung stellt die Staatsanwaltschaft derartige Verfahren häufig ein. Dennoch sollten Sie Anzeige erstatten, wenn es eine Chance gibt, die Vorwürfe zu beweisen.

Daneben könnten Sie auch zivilrechtlich gegen die Expartner vorgehen. Aber auch hier müsste man natürlich den Beweis führen können. Ich rate zu einer Anzeige, damit eine Reaktion erfolgt und weil allein die Einleitung eines Verfahrens eventuell Ihren Exfreund abschreckt.


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